EuGH-Urteil:

OGH zuständig für Handy-Speicherabgabe

Elektronik
21.04.2016 11:42

Im Streit zwischen der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana und Amazon um eine urheberrechtliche Abgabe auf Handy-Speichermedien hat der Europäische Gerichtshof jetzt den Ball an die österreichischen Gerichte zurückgespielt. Sie seien zuständig, hieß es am Donnerstag aus Luxemburg.

Die Austro-Mechana verlangt vor österreichischen Gerichten von deutschen und luxemburgischen Amazon-Gesellschaften Rechnungslegung über die von ihnen in Österreich in den Verkehr gebrachten Speichermedien, die in Handys eingebaut sind oder deren Speicherkapazität erweitern.

Hintergrund: In Österreich ist es nach der EU-Urheberrechtsrichtlinie erlaubt, geschützte Werke zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Als Ausgleich dafür haben die Rechteinhaber Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese schuldet nicht direkt der Privatnutzer, sondern derjenige, der das für die Kopien genutzte Trägermaterial erstmals in Österreich in den Verkehr bringt.

OGH wieder am Zug
Zunächst war umstritten, ob die österreichischen Gerichte für eine solche Klage gegen nicht in Österreich ansässige Gesellschaften überhaupt zuständig sind. Der Oberste Gerichtshof hatte diese Frage zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Die EU-Richter spielten nun den Ball zurück: Österreichische Gerichte seien für die Entscheidung über die Klage der Austro-Mechana zuständig, wenn der in Rede stehende Schaden in Österreich eingetreten sei oder einzutreten drohe. Überprüfen müsse dies der Oberste Gerichtshof, urteilten die Luxemburger Richter.

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