Fotos auf Wikipedia

Museum gewinnt vor Gericht gegen Besucher

Web
12.10.2016 08:47

Nur weil Kunstwerke keinen Urheberschutz mehr genießen, bedeutet das nicht, dass Fotos von ihnen im Internet veröffentlicht werden dürfen. Das urteilte jetzt das Landgericht Stuttgart und gab damit den Reiss-Engelhorn-Museen im deutschen Mannheim Recht, die sich mit einem Besucher um die unabgesprochene Veröffentlichung von Bildern auf Wikipedia gestritten hatten.

Der Besucher hatte Gegenstände wie antike Vasen und Münzen abfotografiert und die Bilder auf die Mediendatenbank Wikimedia des Online-Lexikons hochgeladen. Zudem scannte er Fotografien von Kunstobjekten ein, die das Museum für eigene Publikationen in Auftrag gegeben hatte. Mit der Veröffentlichung bei Wikipedia und der dort verwendeten Creative-Commons-Lizenz war auch eine unentgeltliche kommerzielle Nutzung möglich.

Hiergegen ging das Museum vor. Nach dem Urteil darf nun allein dieses darüber entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen ins Netz stellen darf - sofern das Museum auch das Eigentumsrecht an den Gegenständen besitzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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