Internetwirtschaft

Kartellamt will bei Fusionen genauer hinsehen

Web
29.09.2016 10:16

Die deutsche Regierung will mit einem geänderten Wettbewerbsrecht Machtkonzentrationen und -missbräuche in der Internetwirtschaft schärfer kontrollieren. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Entwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

"Die dynamische Entwicklung der digitalisierten Wirtschaft in den letzten Jahren hat uns gezeigt, dass wir einen modernen digitalen Ordnungsrahmen brauchen", sagte der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Ziel der Regierung sei es, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Bei hohem Kaufpreis wird genauer geschaut
Die Fusionskontrolle soll sich künftig auch auf Übernahmen von Unternehmen erstrecken, die zwar noch relativ wenig umsetzen, bei denen aber ein ungewöhnlich hoher Kaufpreis von über 400 Mio. Euro fließen soll, wie das deutsche Wirtschaftsministerium mitteilte. Derartige hochpreisige Übernahmen sind für die aufstrebende digitalen Wirtschaft besonders bezeichnend.

Bisher greift die Fusionskontrolle erst, wenn Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen. Der Erwerb von Internet-Unternehmen, die zwar ein erhebliches Marktpotenzial, aber zunächst noch geringe Umsätze haben, kann von Wettbewerbshütern häufig nicht geprüft werden - selbst dann nicht, wenn der Käufer Marktführer ist.

So hatte beispielsweise der von Facebook übernommene Kurznachrichtenanbieter WhatsApp einen zu geringen Umsatz für eine fusionskontrollrechtliche Überprüfung. Gleichzeitig war der Online-Riese Facebook aber bereit, 19 Milliarden Dollar (17 Milliarden Euro) für die Übernahme des Konkurrenten zu zahlen.

Nachträgliche Ausgliederungen gelten nicht mehr
Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren vor, dass Konzerne sich nicht mehr durch nachträgliche Umstrukturierungen - wie etwa Ausgliederungen - Bußgeldzahlungen wegen Kartellrechtsverstößen entziehen können. Opfer von Marktmachtmissbräuchen sollen leichter Schadenersatz geltend machen können.

Bei der Prüfung von angeblichen Marktbeherrschungen durch einzelne Unternehmen soll das Kartellamt künftig auch Netzwerkeffekte oder den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten berücksichtigen.

Mit der Gesetzesnovelle soll darüber hinaus die Kooperation von Presseverlagen außerhalb des nicht-redaktionellen Bereiches - also etwa beim Anzeigenvertrieb - erleichtert werden.

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