Die Grünen drängen auf schärfere strafrechtliche Verfolgung bei sexualisierter Gewalt im Internet. Eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium soll klären, warum eine Anzeige wegen Verhetzung aufgrund eines Postings gegen die ehemalige grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig zurückgelegt wurde. Konkret geht es darum, wer laut Gesetz nun eine geschützte Gruppe darstellt und wer nicht.
Hintergrund: Im Verhetzungsparagrafen 283 wird das Geschlecht als mögliches Gruppenmerkmal genannt. Aus diesem Grund erstatteten die Grünen im Juni Anzeige wegen eines Postings auf Facebook, in dem Glawischnig unter anderem als "Polithure" beschimpft worden war. Die Staatsanwaltschaft Linz verweigerte die Einleitung eines Verhetzungs-Verfahrens. Das Justizministerium erhofft sich eine Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof (OGH).
Grünen-Mediensprecher Dietser Brosz will in seiner parlamentarischen Anfrage an das Justizministerium nun wissen, warum die Staatsanwaltschaft in Glawischnigs Fall so entschieden hat und ob man diese Meinung teile. "Wenn nein, sehen Sie in diesem Zusammenhang einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf?"
Brosz vermutet, dass die Einstellung im Fall Glawischnig kein Einzelfall ist. "Wir wollen jetzt genau wissen, in wie vielen ähnlich gelagerten Fällen es eine Strafverfolgung gegeben hat und wie oft die Staatsanwaltschaft auch da untätig geblieben ist, weil die gesetzlichen Bestimmungen zu unpräzise sind", so Brosz in einem Statement.
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