Gewaltvideo

Grüne blitzen mit Anzeige gegen Facebook ab

Web
19.12.2016 08:09

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat eine Cybermobbing-Anzeige der Grünen gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg zurückgelegt. Es ging um die zögerliche Löschung jenes Videos, das die Körperverletzung an der 15-jährigen Patricia zeigte. Die Staatsanwaltschaft sah für Cybermobbing aber keinen begründeten Anfangsverdacht.

In der Begründung verweist die Behörde auf die von Lehre und Rechtsprechung entwickelte bzw. praktizierte Auslegung. Das Video sei demnach "weder geeignet, das Prügelopfer - längere Zeit hindurch fortgesetzt - in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, noch es an der Ehre zu verletzen", heißt es darin.

Grüne: "Deutliche Fehleinschätzung"
Der grüne Mediensprecher Dieter Brosz kann das nicht verstehen und sprach er von einer "deutlichen Fehleinschätzung". Wenn in dieser Interpretation ein veröffentlichtes und trotz Aufforderung nicht gelöschtes Video, das eine Körperverletzung zeige, keine dauerhafte Schädigung nach sich ziehe, "dann kann man sagen, der Cybermobbing-Paragraf ist komplett zum Schmeißen", meinte er. Die Entscheidung aus Innsbruck sei ein Freibrief für die Veröffentlichung weiterer Gewaltvideos.

Anfrage an Justizminister geplant
Von den Grünen wird es wegen des Vorgehens der Staatsanwaltschaft eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter geben. Sie finden, dass die Innsbrucker Begründung nicht der Rechtslage entspricht. Außerdem wollen sie vom Minister wissen, ob er Gesetzesänderungen für notwendig hält. Es gebe jedenfalls "einen Konsens, dass diese Form von Gewaltvideos keinen Platz auf solchen Plattformen haben darf", so Brosz.

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