Google muss einem Urteil des obersten kanadischen Gerichts zufolge in bestimmten Fällen Suchergebnisse weltweit ausblenden. Das sei dann geboten, wenn nur so eine richterlich angeordnete Sperre effektiv umgesetzt werden könne, entschied der Supreme Court.
"Das Internet hat keine Grenzen", erklärten die Richter. Daher müssten solche Auflagen "dort greifen, wo Google tätig ist - weltweit". Der US-Konzern hatte argumentiert, bei diesem Vorgehen sei die Meinungsfreiheit gefährdet. Dazu erklärte das Gericht unter Hinweis auf den konkreten Fall, die Begünstigung von illegalen Verkäufen falle nicht unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.
In dem Fall ging es um einen Streit zwischen zwei Unternehmen, bei dem Google gewisse Suchergebnisse zu einem Produkt bis zur Klärung des Sachverhalts sperren sollte. Zwar setzten die Kalifornier die Auflage für mehr als 300 Webseiten um, jedoch nur für ihre kanadischen Suchmaschinen. Das Oberste Gericht befand nun, dass damit die gesperrten Inhalte trotzdem noch zu leicht im In- und Ausland abzurufen seien.
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