Das Pariser Verfassungsgericht hat ein Gesetz gegen regelmäßige Besuche terroristischer Websites gekippt. Das Gesetz hatte das "gewohnheitsmäßige" Ansurfen von Websites, die zu Terroranschlägen aufrufen oder diese verherrlichen, unter Strafe gestellt. Nutzern drohten bis zu zwei Jahre Gefängnis und 30.000 Euro Geldstrafe.
Der Gesetzesartikel sei verfassungswidrig, entschied der Verfassungsrat am Freitag. Er verletze die Unschuldsvermutung, weil der Besuch unabhängig von den Absichten des Nutzers bestraft werde. Außerdem verstoße er gegen die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit.
Auch das Gleichheitsprinzip sah das Gericht verletzt, weil nur manche Bürger für den Besuch bestraft würden: Für Personen mit "redlichen Motiven" - zum Beispiel Wissenschaftler oder Journalisten - waren Ausnahmen vorgesehen.
Das Gesetz war Teil eines im vergangenen Juni vom französischen Parlament verabschiedeten Anti-Terror-Pakets, das zahlreiche Sicherheitsgesetze verschärfte.
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