Urteil in Indien

Gericht erklärt Privatsphäre zum Grundrecht

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24.08.2017 09:55

Indiens Oberster Gerichtshof hat das Recht auf Privatsphäre zu einem Grundrecht erklärt. Diese einstimmige Entscheidung der neun zuständigen Richter verkündete das Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi am Donnerstag, wie die Klägeranwälte Journalisten erklärten. Ihre Mandanten hatten gegen das vor sieben Jahren eingeführte Identifikationsprogramm Aadhaar geklagt.

Jeder indische Bürger soll nach diesem staatlichen Programm eine zwölfstellige Identifikationsnummer sowie einen Personalausweis mit persönlichen und biometrischen Daten bekommen - darunter Scans der Iris beider Augen und alle zehn Fingerabdrücke. Die Aadhaar-Nummer muss mittlerweile bei Steuererklärungen und zum Bezug staatlicher Sozialleistungen angegeben sowie mit Bankkonten verknüpft werden. Mehr als eine Milliarde Inder sind bereits in der zentralen Aadhaar-Datenbank erfasst. Kritiker befürchten Missbrauch und Diebstahl persönlicher Daten.

Welche Auswirkungen die Gerichtsentscheidung nun auf das Aadhaar-Programm haben wird, ist noch unklar. Sie hebt allerdings frühere Entscheidungen des Obersten Gerichts von 1954 und 1962 auf, nach denen das Recht auf Privatsphäre in Indien nicht als Grundrecht galt. Die Freiheitssphäre des Einzelnen ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie als Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

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