"Digitale Betriebe"

EU tüftelt über Besteuerung von Internetkonzernen

Web
14.08.2017 09:47

Die Steuerbehörden wollen Internetkonzerne wie Facebook zur Kasse bitten. Am 15. September beraten die EU-Finanzminister dazu. Ein Wiener Finanzministeriumspapier, aus dem Medien zitieren, nennt als Ansatzpunkt die "digitale Betriebsstätte". Änderungsbedarf gibt es da aber bei den Doppelbesteuerungsabkommen: Laut "Standard" hat sich aber Irland schon gegen Nachverhandlungen gestemmt.

Die europäische Finanz will, wie ÖVP-Finanzminister Hans-Jörg Schelling mehrfach angekündigt hat, sogenannte "digitale Betriebsstätten" definieren - namentlich für Internet-Konzerne, die in Österreich viel Geschäft machen, physisch aber im Land nicht präsent sind. Für die Gewinne aus ihren Geschäften sollen diese virtuellen Betriebe künftig Steuern zahlen.

Steuerabkommen sollten so geändert werden, dass es keinen Anreiz mehr gibt, in Niedrigsteuerländer abzuwandern. Derzeit sehen die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten die "Befreiungsmethode" vor: Wenn in einem Land bereits Steuern bezahlt wurden, entfallen sie im anderen. Schelling will wie bekannt auf eine "Anrechnungsmethode" übergehen. Österreich will demnach künftig seine Steuern einheben, und eine Doppelbesteuerung lediglich durch Anrechnung der niedrigeren ausländischen Steuer auf die höhere österreichische Steuer vermeiden.

Airbnb zahlt in Österreich keine Steuern auf Gewinne
Wie Google nützt auch die US-Plattform Airbnb eine Niederlassung in Irland, um ihre Zimmervermittlung in Europa steuerschonend abzuwickeln. In den meisten Ländern, darunter vermutlich Österreich, zahle Airbnb gar keine Steuern auf Gewinne - wenn, dann fallen derzeit nur Ortstaxen und unter Umständen Umsatzsteuer an, schreibt der "Standard".

Im internationalen Steuerrecht ist es derzeit schwer möglich, eine Firma wie Airbnb zu erfassen, die ihre Dienstleistungen elektronisch aus einem anderen Land heraus anbietet. In den meisten Ländern hat der Konzern keine physische Präsenz. Diese wäre nötig, um im Steuerrecht anzuknüpfen. Gegen Ideen, wie eine Steuerpflicht für IT-Unternehmen außerhalb Irlands begründet werden kann, gibt es aber Widerstand aus Irland: "Elektronische Betriebsstätten" einzuführen erlaubt das bisherige österreichisch-irische Doppelbesteuerungsabkommen nicht. Die Iren sollen sich gegen Nachverhandlungen quergelegt haben.

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