"Kampf gegen Terror"

Deutschland will ab 2018 Fluggastdaten speichern

Web
15.02.2017 15:37

Als Mittel zur Terrorbekämpfung sollen auch in Deutschland ab dem kommenden Jahr die Daten von Flugreisenden gespeichert werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maiziere. Damit wird eine lange umstrittene EU-Richtlinie umgesetzt.

"Terroristen und Schwerkriminelle machen nicht vor Grenzen halt. Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet", erklärte de Maiziere. Er mahnte zugleich zu einer schnellen Behandlung. "Die Richtlinie wurde viel zu lange in der EU verhandelt. Jetzt haben wir im Interesse der Sicherheit bei der Umsetzung keine Zeit zu verlieren."

Das EU-Parlament hatte nach langem Widerstand im vergangenen April der unter der Abkürzung PNR (Passenger Name Record) bekannten Speicherung von Fluggastdaten zugestimmt. Die PNR-Richtlinie verpflichtet europäische Fluggesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen.

Ziel ist es, Polizeibehörden bei der Verhinderung geplanter Anschläge oder anderer schwerer Straftaten zu unterstützen. Dazu dürfen personenbezogene Daten von Flugpassagieren - wie Name, Adresse und Kreditkartennummer - sechs Monate lang gespeichert werden.

Über die Richtlinie wurde in der EU fünf Jahre lang gestritten. Der Widerstand gegen die Massenspeicherung bröckelte dann aber unter dem Eindruck vor allem der Anschläge in Paris 2015.

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