NSA-Akten im Netz

D: Polizei sucht undichte Stelle im Parlament

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19.12.2016 09:24

Nach der Veröffentlichung vertraulicher Schriftstücke aus dem NSA-Untersuchungsausschuss sucht die deutsche Bundestagspolizei den Täter nach Informationen des "Spiegel" im Parlament. Ermittelt werde "wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht", sagte ein Bundestagssprecher dem Nachrichtenmagazin.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes seien mittlerweile überzeugt, dass die rund 2400 Dokumente, die von der Internetplattform Wikileaks veröffentlicht wurden, nicht von Hackern entwendet wurden.

Deutschland rätselt über undichte Stelle
Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" hatte zuvor berichtet, dass Russland hinter der Veröffentlichung der NSA-Unterlagen stecken solle. Unter Berufung auf Sicherheitskreise hatte die "FAS" vor einer Woche geschrieben, es gebe eine "hohe Plausibilität, dass die Akten aus dem Cyberangriff Russlands auf den Bundestag im Frühjahr 2015 stammen".

Dem widerspricht nun der "Spiegel"-Bericht: Bei der Cyberattacke hätten die Hacker rund 16 Gigabyte gestohlen - das Wikileaks-Material umfasse dagegen 90 Gigabyte. Von der Cyberattacke war laut "Spiegel" zudem offenbar kein deutscher Bundestagsabgeordneter oder Mitarbeiter aus dem Umfeld des NSA-Untersuchungsausschusses betroffen.

Ausschuss sollte Snowden-Enthüllungen behandeln
Mit dem im März 2014 eingesetzten Ausschuss hatte der Deutsche Bundestag auf die Enthüllungen des früheren Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden zu den massiven Spähprogrammen des US-Geheimdiensts NSA reagiert. Dabei soll geklärt werden, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden. Außerdem wird untersucht, inwiefern deutsche Dienste in die Spähprogramme verwickelt waren.

Die Dokumente aus dem NSA-Ausschuss waren Anfang Dezember auf Wikileaks aufgetaucht. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat Ermittlungen der hauseigenen Polizei gegen Unbekannt zugelassen. Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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