Gerichtsurteil:

A1 muss SIM-Karten-Pauschale anteilig zurückzahlen

Elektronik
12.10.2016 11:51

A1 muss seinen Kunden bei vorzeitiger Vertragskündigung die im Voraus einkassierte Jahrespauschale für SIM-Karten anteilig zurückzahlen. Das hat das Handelsgericht Wien entschieden und damit einer Verbandsklage der AK Oberösterreich Recht gegeben. Betroffene können nun in einem Musterbrief die Rückerstattung der Pauschale einfordern.

Die Konsumentenschützer hatten sich das Kleingedruckte von A1-Verträgen genauer angesehen und waren dabei auf einen aus ihrer Sicht zweifelhaften Passus gestoßen. Die meisten Telekombetreiber verrechnen ihren Kunden seit einigen Jahren eine SIM-Karten- bzw. Servicepauschale. Diese wird einmal im Jahr im Voraus für zwölf Kalendermonate bezahlt. Eine Klausel in den Entgeltbestimmungen von A1 sah vor, dass dieser Betrag bei vorzeitiger Kündigung nicht anteilig zurückerstattet wird.

"Gröbliche Benachteiligung"
Das Handelsgericht erkannte darin "eine gröbliche Benachteiligung von Konsumenten und befand die Klausel für rechtswidrig, andernfalls würde der Betreiber ja ein Entgelt für Zeiträume behalten, in denen er gar keine Leistungen mehr erbracht hat", teilte AK-Konsumentenschützerin Ulrike Weiß am Mittwoch in Linz mit.

Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. In den Vertragsbestimmungen von A1 ist der entsprechende Passus nicht mehr enthalten. Sollte auf einer Schlussrechnung keine Gutschrift für eine anteilige Rückerstattung stehen, kann diese nun nachgefordert werden, so Weiß weiter. Einen Musterbrief stellt die AK auf ihrer Website bereit.

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