Für (Ver-)Mieter

Mietzins kostenlos überprüfen lassen

Wohnkrone News
01.08.2017 11:07

Es klingt auf den ersten Blick seltsam: Sowohl Mieter als auch Vermieter können von der Schlichtungsstelle gratis prüfen lassen, ob der vereinbarte Hauptmietzins angemessen ist.

Grundsätzlich gilt: Ein Vermieter darf einen höheren Mietzins nur dann beantragen, wenn er ein sogenanntes Feststellungsinteresse nachweisen kann. Dazu gehören etwa Unternehmensveräußerungen, ein Wohnungstausch oder ein Mietzinserhöhungsverfahren wegen dringend erforderlicher Erhaltungsarbeiten.

Nach § 16 Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt der Hauptmietzins einer Höchstgrenze, die bei der Schlichtungsstelle auch eingeklagt werden kann. Ist ein Mieter also der Ansicht, er bezahlt mehr als das Gesetz festlegt, kann er eine kostenlose Überprüfung ohne weitere Begründung beantragen. Das muss allerdings innerhalb der vorgeschriebenen Frist passieren - sprich drei Jahre ab Beginn bei unbefristeten und bis zu sechs Monate nach Beendigung des Vertrages bei befristeten Mietverhältnissen.

Kronen Zeitung

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