Nicht billiger

Was sich für Autofahrer 2016 alles ändert

Motor
31.12.2015 14:37

Mit Beginn des Jahres ändert sich wieder einiges für Autofahrer. Manches zum Besseren, etwa die Erstattungsmöglichkeit der NoVA bei Fahrzeugverkauf ins Ausland, vieles zum Schlechteren, wie die höheren Abgaben für die private Nutzung eines Dienstwagen. Besonders hart trifft es die Besitzer älterer Lkws, die mit ihren gar nicht so alten Fahrzeugen je nach Region einfach nichts mehr anfangen können.

(Bild: kmm)

Sachbezug
Nutzt man einen Dienstwagen mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm je Kilometer auch privat, dann erhöht sich der monatlich anzusetzende Sachbezugswert von derzeit 1,5 Prozent (maximal 720 Euro) der Anschaffungskosten auf 2 Prozent (maximal 960 Euro). Diese Regelung gilt nicht nur für neue sondern auch für bestehende Fahrzeuge. Für Dienstkraftwagen mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm, also Elektroautos, ist kein Sachbezug anzusetzen. Weiterhin ist nur der halbe Sachbezug anzusetzen, wenn der Dienstnehmer weniger als 500 Kilometer pro Monat privat unterwegs ist (Nachweis mittels Fahrtenbuch).

Vorsteuerabzug
Elektroautos sind ab 1. Jänner 2016 vorsteuerabzugsberechtigt.

Normverbrauchsabgabe
Ab kommendem Jahr können auch Privatpersonen die Normverbrauchsabgabe nach einem Fahrzeugverkauf ins Ausland anteilig zurückfordern (bisher nur für Unternehmer oder bei Übersiedelung ins Ausland). Außerdem wird der NoVA-Abzugsposten auf 300 Euro (bisher 400 Euro beziehungsweise 600 Euro für umweltfreundliche Fahrzeuge) reduziert.

Lkw-Fahrverbot
Lastkraftwagen der Abgasklasse Euro 2 (Zulassung vor dem 1. Oktober 2001) dürfen in Wien sowie in Teilen von Niederösterreich nicht mehr fahren. Ab 1. Juli 2016 gilt das Fahrverbot für Euro-2-Lkws auch in Oberösterreich auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr und dem Knoten Haid.

Vereinfachte Pickerl-Nachprüfung
Mit 1. Februar wird die §57a-Begutachtung vereinfacht: Bei der nochmaligen Überprüfung des Fahrzeugs in derselben Begutachtungsstelle innerhalb von vier Wochen und sofern nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurden, sollen nur die Mängel und nicht mehr, so wie bisher, das gesamte Fahrzeug überprüft werden.

Autobahn-Vignette
Mit 1. Februar gilt ausschließlich die mandarin-orangefarbene Autobahnvignette. Das Autobahn-Pickerl wird um 1,5 Prozent teurer und kostet somit für ein Jahr 85,70 Euro (+1,30 Euro), für eine Zweimonatsvignette zahlt man 25,70 Euro (+0,40 Euro) und für die 10-Tages-Variante 8,80 Euro (+0,10 Euro).

Neue Führerscheinfragen
Voraussichtlich im März 2016 wird es neue Fragen für die theoretische Fahrprüfung sowie neue Prüfbilder geben.

Strafrechtsänderung
In das StGB wurde eine Definition für die grobe Fahrlässigkeit eingefügt, wodurch sich teilweise der Strafrahmen erhöht. Hat z.B. ein Verkehrsunfall den Tod mehrerer Menschen zur Folge, droht mit 1. Jänner 2016 eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren (bisher ein Jahr). Wird der Tod einer größeren Anzahl von Menschen grob fahrlässig (z.B. stark alkoholisiert) verursacht, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (bisher bis zu drei Jahren). Wird eine schwere Körperverletzung einer größeren Anzahl von Menschen verursacht, drohen bis zu drei Jahre Haft (bisher bis zu sechs Monate). Leicht entschärft wurde die Strafandrohung bei fahrlässiger Tötung, hier kann statt der Freiheitsstrafe nun eine Geldstrafe verhängt werden.

Kraftfahrgesetzänderung
Im Rahmen der 32. Novelle des Kraftfahrgesetzes sind insbesondere eine Verschärfung des "Handyverbotes", sowie das Verbot der Manipulation von Kilometerständen am Tacho geplant. Letzteres auch dann, wenn damit keine gerichtlich strafbare Täuschung eines Dritten verbunden ist.

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(Bild: kmm)



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