Der Streit dreht sich um das Icon-Design der iPad-Uhr, die auch als Wecker eingesetzt werden kann. Dabei sticht vor allem der rote Punkt am Ende des Sekundenzeigers ins Auge, mit dem schon lange vor der Erfindung von iPad, iPhone und Co. die SBB ihre Kunden informierte.
Bereits 1944 wurden die Uhren von Hans Hilfiker entworfen, sie sind durch die SBB urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt. Zahlreiche andere Unternehmen haben seither bei der SBB Lizenzen für die Nutzung des Designs erworben - Apple hielt das offenbar nicht für nötig.
SBB will Geld für "echtes Designerstück"
"Zwar haben wir Freude, dass die Schweizer Bahnhofsuhr bei Apple zum Einsatz kommt. Das ist ein Beweis mehr dafür, dass sie ein echtes Designerstück ist", sagte SBB-Sprecher Christian Ginsig gegenüber dem "Tagesanzeiger". Autorisiert habe man die Nutzung durch Apple aber nicht. Man werde nun eine rechtliche und finanzielle Lösung mit dem Konzern suchen. Apple Schweiz wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern, zuständig sei die Firmenzentrale in den USA, hieß es.
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