Hintergrund der vorläufigen Prüfung der EU-Kommission seien Beschwerden von Mobilfunkbetreibern. Bevor die EU-Kommission jedoch ein formelles Verfahren starten könne, müsse sie sicher sein, dass Apple eine dominante Rolle auf dem europäischen Smartphone-Markt innehat. Angesichts der Popularität von Samsungs Galaxy-Smartphones sei dies allerdings wenig wahrscheinlich, so die Zeitung.
Mobilfunkbetreiber bekamen demnach einen neunseitigen Fragebogen aus Brüssel zugeschickt. Dabei gehe es unter anderem darum, ob Apple Mindestbestellmengen für seine iPhones festschreibe und mindestens genauso hohe Subventionen und Marketingunterstützung wie für Rivalen fordere. Dem Fragebogen zufolge will die Kommission auch wissen, ob Apple auf technische Weise oder in Verträgen den Einsatz des iPhone 5 in LTE-Netzen einschränke. Das Apple-Smartphone läuft nur in einzelnen dieser Netze in Europa, weil die verwendeten Chips nicht alle hier gängigen LTE-Frequenzen unterstützen.
"Der Kommission liegen Informationen vor, die darauf hindeuten, dass Apple und die Mobilfunkbetreiber Vertriebsvereinbarungen geschlossen haben, die potentiell zum Ausschluss anderer Smartphonehersteller von den Märkten führen könnten", heißt es in dem der Zeitung vorliegenden EU-Dokument. "Es gibt außerdem Hinweise darauf, dass bestimmte technische Funktionen bei bestimmten Apple-Produkten in bestimmten EU-Ländern deaktiviert wurden. Sollte sich die Existenz eines solchen Verhaltens bestätigen, könnte dies einen Verstoß gegen das Kartellrecht darstellen", so die Kommission.
Vertreter von Mobilfunkanbietern hatten sich immer wieder unzufrieden mit aus ihrer Sicht zu strikten Vertriebsvorgaben von Apple gezeigt. Zugleich war das 2007 gestartete iPhone mit dem dazugehörigen App Store der Wegbereiter für einen massiven Kontrollverlust der Netzbetreiber. Zuvor lag es weitgehend in ihrer Hand, welche Software auf den Geräten lief und zu welchen Konditionen sie verkauft wurden. Apple selbst beteuerte indes, dass alle Vertriebsverträge den Gesetzen entsprechen.
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