Das US-Justizministerium hatte Apple in dem Verfahren zur Last gelegt, vor der Markteinführung des iPads Ende 2009/Anfang 2010 mit fünf großen Verlagen Verträge für elektronische Bücher abgeschlossen zu haben, die zulasten der Verbraucher gingen. Damals wurde der E-Book-Markt vom Online-Händler Amazon beherrscht, der Bestseller für seine Kindle-Lesegeräte zum Missfallen der Verlage deutlich günstiger verkaufte als die gedruckten Exemplare in Buchläden.
Während Amazon selbst die Preise setzte, bot Apple den Verlagen Verträge mit einer Preisbindung an. Bei diesem Modell konnten die Verleger die Preise bestimmen, im Gegenzug erhielt Apple eine Kommission von 30 Prozent. Anschließend setzten die Verlage auch bei Amazon und anderen E-Book-Anbietern eine Preiserhöhung durch.
Die fünf Verlage Hachette, HarperCollins, Simon and Schuster, Penguin und Macmillan erklärten sich zu millionenschweren Vergleichen bereit. Apple ließ es dagegen auf das Gerichtsverfahren ankommen. Der Konzern beteuerte, nie gegen Wettbewerbsregeln verstoßen zu haben.
Die Kläger hatten 840 Millionen Dollar (rund 621 Millionen Euro) Entschädigung von Apple gefordert - das Dreifache der Summe, die den Verbrauchern ihrer Ansicht nach durch die überhöhten Preise entstand. Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht in New York Apple wegen der Preisabsprachen schuldig gesprochen.
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