Streit mit Qualcomm

Apple droht Einfuhrstopp für iPhone in Deutschland

Elektronik
19.07.2017 14:28

Der US-Chipkonzern Qualcomm zieht im Streit mit Apple nun auch in Deutschland vor Gericht. In Mannheim und München seien Klagen mit dem Vorwurf der Verletzung jeweils eines Patents eingereicht worden, teilte Qualcomm am Mittwoch mit. Dabei will Qualcomm einen Einfuhrstopp für iPhones nach Deutschland erreichen und verlangt außerdem Schadenersatz.

Anders als in den USA geht es darum, den Import aller iPhone-Modelle zu stoppen und nicht nur solcher mit Chips des Konkurrenten Intel, wie Qualcomm-Chefjurist Don Rosenberg der Deutschen Presse-Agentur sagte. Derzeit würden in Europa aber ohnehin nur Apple-Telefone mit Kommunikationschips von Intel verkauft.

Damit wird Deutschland nach mehreren Jahren Pause wieder zum Schauplatz eines hochspannenden Patentkonflikts in der Mobilfunk-Industrie. Zuvor hatten sich vor allem Apple und Samsung mit Klagen in Mannheim und München überzogen. Die deutschen Gerichte gelten im Vergleich zu amerikanischen als deutlich schneller bei ihren Entscheidungen und freundlicher gegenüber Patentinhabern.

Streit um Patentlizenzen
Qualcomm-Chips sorgen in vielen Smartphones für die Funkverbindung. Mit Apple streitet sich Qualcomm seit Jänner vor Gericht. Zunächst klagte Apple mit dem Vorwurf, der Halbleiter-Spezialist verlange zu viel für Patentlizenzen, und forderte eine Milliarde Dollar, die Qualcomm zunächst zugesagt, dann aber zurückgehalten habe.

Der Chip-Hersteller antwortete mit einer Gegenklage und warf Apple unter anderem vor, Tatsachen zu verfälschen und Regulierer in den USA und Asien zu Attacken angestachelt zu haben. Vor knapp zwei Wochen legte Qualcomm mit weiteren US-Klagen mit dem Vorwurf der Verletzung von sechs Patenten nach und will die Einfuhr von iPhones mit Intel-Chips in die USA verbieten lassen.

Bei den Klagen in Deutschland geht es nicht um Patente, die zum Grundstock technischer Standards gehören, betonte Rosenberg. Für solche Patente gelten besondere Regeln und Lizenzen auf sie müssen zu "fairen" Konditionen und ohne Diskriminierung gewährt werden. Deshalb kann man mit ihnen auch keine Verkaufsverbote erwirken.

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