Surfen, telefonieren

Wie viel Privates ist im Job erlaubt?

Wirtschaft
02.05.2016 18:20

Schon klar, man wird im Job bezahlt, um eine Leistung zu erbringen. Dennoch lässt es sich oft nicht verhindern, private Dinge in der Arbeitszeit zu erledigen. Aber was ist erlaubt und was kann einen unter Umständen sogar den Job kosten?

Internet und E-Mails
Rund zwei Drittel aller Arbeitnehmer nutzen zumindest einmal pro Tag privat das Internet am Arbeitsplatz. Ob das zulässig ist oder nicht, ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Ihr Arbeitgeber kann die private Nutzung gänzlich verbieten, kann aber auch Regelungen treffen, die den privaten Zugriff erlauben. Sofern es - in Betrieben mit Betriebsrat - keine Betriebsvereinbarung dazu gibt, ist es sinnvoll, das Thema einmal anzusprechen. Üblicherweise gibt es einen Hausbrauch, der einzuhalten ist.

In der Regel wird der Dienstgeber jedoch nichts gegen die private Internetnutzung haben, solange sie in Maßen erfolgt und die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird. Das gilt insbesondere für Inhalte, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zumindest entfernt zu tun haben bzw. einen Besuch von Nachrichtenportalen darstellen, mit denen Sie sich schnell auf dem Laufenden halten wollen. Dauernd den Webmail-Zugang offen zu haben oder auf sozialen Netzwerken unterwegs zu sein, ist eher kritisch zu sehen. Vorsichtig sein sollten Sie jedenfalls mit dem Download von Programmen, da Sie so möglicherweise einen Schaden verursachen. Aufgrund der Installation von Spielen am beruflichen PC gab es bereits Entlassungen.

Dasselbe gilt grundsätzlich auch für das Thema E-Mail. Wenn Sie Ihre berufliche Mail-Adresse auch privat benutzen, seien Sie sich bewusst, dass Ihr Chef Ihre Mails kontrollieren darf. Er darf sie nicht lesen, Sie jedoch darauf aufmerksam machen, wenn die private Nutzung für ihn nicht in Ordnung ist. Fallweise Nutzung ist jedenfalls nicht als Vertrauensverlust und somit auch nicht als Entlassungsgrund zu werten. Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn Sie bereits Verwarnungen erhalten haben - dann sieht die Sache schon anders aus.

Social Media am Arbeitsplatz
Wer sich auf Facebook und Co. abwertend über das Unternehmen oder seinen Chef äußert, riskiert eine Klage wegen Ehrverletzung bzw. Rufschädigung samt Schadenersatzforderung. Seinen Job kann man in drastischen Fällen auch sofort verlieren, denn als Mitarbeiter ist man zur Loyalität verpflichtet. Posten in der Arbeitszeit sollte jedenfalls auf ein Minimum reduziert werden, da dies grundsätzlich eine Verletzung der Arbeitspflicht darstellt. Vorsicht auch mit Social Media im Krankenstand - kann man daraus schließen, dass Sie gar nicht wirklich ernsthaft krank sind, kann auch das einen Entlassungsgrund darstellen.

Idealerweise nutzen Sie sowohl für Social Media als auch für E-Mails und dergleichen Ihr privates Smartphone. Dann belasten Sie zumindest nicht die Betriebsmittel des Arbeitgebers. Seien Sie sich aber bewusst, dass auch das sich nicht auf Ihre Leistung auswirken sollte, da Sie sonst Probleme bekommen können.

Telefonate
Grundsätzlich gilt für Telefonate dasselbe wie für die Nutzung von E-Mail und Internetseiten: Es kann ein Verbot vom Arbeitgeber erlassen werden. Solange nichts geregelt ist, gilt: Wichtige Telefonate, die die Arbeitszeit und -leistung nicht weiter belasten, stellen keinen Entlassungsgrund dar. Auch dann nicht, wenn statt des Privathandys das Firmenfestnetz verwendet wird. Wichtige Gründe wären zum Beispiel familiäre Notfälle oder das Vereinbaren von Arztterminen. Eine konkrete Folge wird jedoch im Einzelfall zu prüfen sein. Denn hat es bereits Verwarnungen gegeben, gegen die verstoßen wurde, kann eine Entlassung durchgehen. Stundenlange Telefonate mit Freunden oder der Familie sind jedenfalls keine gute Idee.

Büromaterial & Werbegeschenke
Vorsicht ist auch bei Büromaterial und privat genutzten Werbegeschenken aus dem Angebot des Arbeitgebers geboten. Denn streng genommen ist die private Nutzung nicht erlaubt - sie stellt eine Entwendung und somit einen Entlassungsgrund dar. Natürlich ist dies im Einzelfall zu prüfen: Ein billiger Werbekugelschreiber oder ein Ausdruck eines einseitigen Dokuments am Firmendrucker wird in der Regel kein Problem sein - wenn Sie aber höherwertige Werbegeschenke ohne nachzufragen für den Eigenbedarf verwenden oder massig Büromaterial verbrauchen, kann Ihr Dienstgeber gegen Sie vorgehen. Sind Sie sich unsicher, dann immer besser vorher nachfragen. Das gilt auch für alte Waren, wie etwa in einer Bäckerei das Brot vom Vortag.

Fußball am Arbeitsplatz
Gerade im Jahr der Fußball-WM auch ein Thema ist das Mitverfolgen von sportlichen Großereignissen: Auch wenn ein spannendes Match auf dem Spielplan steht, dürfen Sie dieses ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht ansehen. Das gilt sowohl für TV-Übertragungen als auch für den Informationsbezug übers Internet. Ist das Thema in Ihrer Abteilung wichtig, sollte es im Vorfeld mit dem Vorgesetzten abgeklärt werden. Vielleicht lassen sich Regelungen finden, dass die Arbeit für die Dauer des Matches unterbrochen wird und entsprechend als eingeschobene Freizeit oder Pause in den Zeitaufzeichnungen geführt wird. Ist der Chef jedoch dagegen, dann bleibt Ihnen nur mehr eines: Urlaub nehmen und daheim schauen. Denn ein Missachten des Fußball-Verbots kann zur Entlassung führen.

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