Neuer Entwurf

Was beim Erben anders wird

Wirtschaft
20.03.2015 16:50
Der Entwurf für ein neues Erbrecht sieht eine Reihe von sinnvollen und begrüßenswerten Änderungen vor: So sollen bei Hinterlassenschaften Pflegeleistungen, aber auch erstmals Lebensgefährten berücksichtigt werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine Erleichterung bei der oft problematischen Übergabe von Firmen.

Pflegedienste
Die Berücksichtigung von Pflegediensten bei der Aufteilung des Erbes sieht Justizminister Wolfgang Brandstetter als einen der wesentlichsten Punkte in der Neufassung des Erbrechts. "Wir wollen Familienmitglieder, die sich aufopfernd um einen kranken Angehörigen kümmern, entsprechend berücksichtigen", stellt der Minister fest. Gesetzliche Erben, deren nahe Angehörige, aber auch Lebensgefährten sollen in Zukunft bedacht werden. Diese Pflegedienste sollen vom Notar oder zuständigen Verlassenschaftsgericht festgestellt werden. Brandstetter ist der Überzeugung, dass dies in den meisten Fällen problemlos ohne Prozess abgewickelt werden kann.

Lebensgefährten
Bisher gingen Lebensgefährten prinzipiell leer aus, wenn sie im Testament nicht speziell bedacht worden sind. Auch das soll sich ändern, und zwar wenn es keine gesetzlichen Erben gibt und das Vermögen sonst an den Staat fallen würde. Voraussetzung ist, dass die Lebensgemeinschaft drei Jahre bestanden hat, aber nicht zwingend im gleichen Haushalt. Ein allgemeines, einem Ehegatten gleichgestelltes gesetzliches Erbrecht wird es auch weiterhin nicht geben.

Firmenübergaben
Betriebsübergaben – in den nächsten zehn Jahren sollen das mehr als 40.000 in Österreich sein – endeten oft nach dem Tod des Firmenchefs mit der Zerschlagung des Unternehmens. Vor allem dann, wenn Pflichterben nicht ausbezahlt werden konnten. Daher sah der Minister auch hier Handlungsbedarf. In Zukunft soll es möglich sein, die Auszahlung der Pflichtteile mit Bewilligung des Gerichts bis zu zehn Jahre zu stunden.

"Der Änderung der Gesellschaft wurde Rechnung getragen"
Die Änderungen im Erbrecht wurden dringend notwendig, da das alte Gesetz aus dem Jahr 1811 stammte - also mehr als 200 Jahre alt ist. "Der Änderung der Gesellschaft wurde hier auch Rechnung getragen", erklärt der Minister. Der Gesetzesentwurf ist mit der SPÖ abgestimmt und geht jetzt in die Begutachtung.

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