Rechte und Pflichten

Was Sie über Ihren Urlaubsanspruch wissen sollten

Wirtschaft
20.06.2014 12:58
Es kann als Arbeitnehmer nicht schaden, seine Rechte in Bezug auf den Urlaub genau zu kennen: Wie viel Urlaub steht Ihnen zu? Wie und wann müssen Sie ihn konsumieren? Wann verfällt er? Die Experten der Arbeiterkammer haben die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.

Urlaubsanspruch
Sie haben als Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit jenem Tag, an dem Ihr Dienstverhältnis in diesem Unternehmen begonnen hat. Abweichend kann auch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart werden.

Der Urlaubsanspruch kann in Arbeitstagen angegeben werden, und beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 25 Arbeitstage. Das ist die häufigste Form. Wird in Werktagen gerechnet, so stehen Ihnen 30 Werktage zu. Der Urlaubsanspruch besteht dabei ab dem 7. Monat Betriebszugehörigkeit voll, darunter aliquot mit ca. zwei Arbeitstagen pro Monat. Ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr bekommen Sie eine Urlaubswoche dazu.

Auch wenn Sie nur teilzeitbeschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr.

Verjährung
Ihr Urlaubsanspruch verjährt zwei Jahre nach Ablauf jenes Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Sie haben drei Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Wenn z.B. von dem Urlaub, der am 1.1.2012 entstanden ist, noch Urlaubstage offen sind, haben Sie das volle Jahr 2013 und 2014, um den Urlaub zu verbrauchen. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen.

Wann darf ich auf Urlaub gehen?
Grundsätzlich muss der Urlaub immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Sie können daher nicht zwangsweise in den Urlaub geschickt werden. Ein einmal bewilligter Urlaub darf auch nicht einfach wieder vom Arbeitgeber gestrichen werden - außer, es gibt triftige wirtschaftliche Gründe, wie etwa einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss das Unternehmen jedoch etwaige, dem Arbeitnehmer durch das Urlaubsstorno entstandene, Kosten übernehmen.

Urlaub verlängern?
Das geht nur dann, wenn Sie dies einvernehmlich mit Ihrem Chef vereinbaren. Einfach nach dem Urlaub nicht aufzutauchen kann Sie Ihren Job kosten! Schaffen Sie es wegen eines Streiks, einer Naturkatastrophe oder dergleichen nicht, pünktlich zurückzukommen, geben Sie Ihrem Chef sofort – am besten schriftlich - Bescheid. Denn dann fehlen Sie nicht unentschuldigt.

Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
Im Urlaub dürfen Sie es ablehnen, in Bereitschaft sein zu müssen. Auch ist es verboten, sich Urlaub, den man meint, sowieso nicht konsumieren zu können, einfach auszahlen zu lassen, solange Sie in einem aufrechten Dienstverhältnis sind.

Krank im Urlaub?
Ihr Urlaub wird durch die Erkrankung unterbrochen, wenn diese länger als drei Kalendertage durchgehend angedauert hat, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, man dies dem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen meldet und eine Krankenstandsbestätigung bei Wiederantritt des Dienstes vorlegen kann. Der Urlaub wird durch die Krankheit aber nicht unmittelbar verlängert, die nicht konsumierten Urlaubstage werden wieder Ihrem Urlaubsguthaben angerechnet.

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