Höchstrichter:

Trafikmonopol für E-Zigaretten verfassungswidrig

Wirtschaft
03.08.2015 13:56
Die Händler können aufatmen: Das geplante Verkaufsmonopol für E-Zigaretten in Trafiken widerspricht der Verfassung. Die von der Regierung angegebenen Argumente des Gesundheits- und Jugendschutzes seien nicht so stichhaltig, dass damit der im Gesetzesentwurf vorgesehene schwere Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung gerechtfertigt werden könnte, urteilte der Verfassungsgerichtshof am Montag. Während sich die Fachhändler für E-Zigaretten erleichtert zeigten, ist die Entscheidung der Höchstrichter für die Trafikanten "nicht nachvollziehbar".

Das Tabakmonopolgesetz sah vor, dass ab Oktober E-Zigaretten nur mehr in Trafiken verkauft werden dürfen. Derzeit können elektrische Zigaretten noch frei verkauft werden - und das bleibt nun auch so.

Die E-Zigaretten-Händler hatten die Gesetzesnovelle scharf kritisiert, sie fühlten sich "wirtschaftlich ruiniert". Ihre Argumentation: Diese Form der Zigaretten sei mit herkömmlichen Tabakzigaretten nicht vergleichbar. Die Funktionsweise sei grundlegend verschieden, einige "Liquids" würden zudem gar kein Nikotin beinhalten.

Die "Monopolisierung" des Verkaufsweges verletze den Gleichheitsgrundsatz, weil es unsachlich sei, hier keinen Unterschied zu machen, so die Händler, die den Kampf gegen die Gesetzesnovelle antraten - und nun Recht bekommen haben.

"Erleichtert, dass wir nicht zusperren müssen"
Thomas Baburek, Obmann des Vereins der Fachhändler zur Förderung elektrischer Dampfgeräte (VFFED) äußerte sich erleichtert über die Entscheidung des VfGH: "Die Mitglieder des VFFED haben keine Kosten und Mühen gescheut, um gegen das zu Unrecht beschlossene Gesetz vorzugehen. Wir sind erleichtert, dass wir weiterhin unsere Geschäfte betreiben dürfen und nicht zusperren müssen. Auch unsere Mitarbeiter freuen sich, dass sie ihre Arbeitsplätze behalten und weiterhin die Produkte verkaufen dürfen, von denen sie - aus gutem Grund - überzeugt sind."

Die eigentlichen Gewinner seien "unsere Kunden, die österreichischen Dampfer, denn so haben sie auch zukünftig die Möglichkeit, sich von spezialisierten Fachhändlern beraten zu lassen und aus einer großen Produktvielfalt die Sorten ihres Geschmacks zu wählen". Das Verfahren sei für alle Betroffenen sehr nervenaufreibend gewesen - vor allem wegen der kurzen Übergangsfrist. "Der VFFED und alle Betroffenen begrüßen das VfGH-Erkenntnis - es zeigt, dass es in Österreich möglich ist, Schutz vor verfassungswidrigen Gesetzen zu finden. Die Mitglieder des VFFED sind sehr stolz, dass sie das verfassungswidrige Gesetz zu Fall gebracht haben", so Baburek.

Die Rechtsanwaltskanzlei Oberhammer Rechtsanwälte GmbH hat die Dampfer im VfGH-Verfahren vertreten. Rechtsanwalt Kamen Sirakov: "Der VfGH ist unserer Argumentation gefolgt und hat ausgesprochen, dass die Einbeziehung von Einweg-E-Zigaretten und Liquids in das Tabakmonopol verfassungswidrig ist. Zum einen verstießen die Gesetzesbestimmungen gegen den Gleichheitssatz, denn die am Markt etablierten Fachhändler wurden gegenüber den Tabaktrafikanten ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt. Zum anderen lag auch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit der etablierten Fachhändler vor."

Trafikanten: "Urteil unverständlich und nicht nachvollziehbar"
Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnete hingegen Josef Prirschl, Obmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Es sei "unverständlich", dass nikotinhaltige Produkte, die laut Tabakproduktrichtlinie Hinweise auf ihr Suchtpotenzial und ihre Toxizität enthalten müssen, unkontrolliert verkauft werden dürfen, "etwa auf jedem Flohmarkt", so Prirschl, der betonte: "Für E-Zigaretten ist im Interesse des Jugendschutzes eine kontrollierte Vertriebsform wichtig. Eine solche bieten die Trafiken in ganz Österreich."

Österreichweit rund 75 E-Zigaretten-Fachgeschäfte
In Österreich gibt es rund 2.400 Tabakfachgeschäfte (Trafiken), etwa 3.400 Zigaretten-Verkaufsstellen und bis zu 6.000 Zigarettenautomaten. Für die elektronische Zigarette gibt es landesweit rund 75 Fachgeschäfte mit rund 250 Mitarbeitern.

Gefährlichkeit oder Nutzen von E-Zigaretten sind jedoch weiterhin umstritten, die gesundheitlichen Folgen des Inhalierens der Flüssigkeit sind noch wenig erforscht. Außerdem gibt es Streit darüber, ob E-Zigaretten Tabakkonsumenten dabei helfen können, von ihrer Sucht loszukommen, oder ob E-Zigaretten nicht vielmehr junge Menschen an Tabak heranführen.

Studie: E-Zigaretten bei Jugendlichen immer beliebter
Laut einer britischen Studie probieren Jugendliche mittlerweile häufiger E-Zigaretten aus als normale Zigaretten, doch nur wenige werden regelmäßige Nutzer. Die Wissenschaftler befragten für die Studie über 10.000 Kinder und Jugendliche in Wales. 5,8 Prozent der Zehn- und Elfjährigen gaben an, bereits eine E-Zigarette getestet zu haben, doch nur 1,6 Prozent hatten schon Tabak geraucht.

Insgesamt hatten laut der im Fachmagazin "BMJ Open" veröffentlichten Studie 12,3 Prozent der Elf- bis 16-Jährigen schon eine E-Zigarette ausprobiert. Der Anteil war höher als bei Tabak, mit Ausnahme der 15- bis 16-Jährigen. In der gesamten Altersgruppe gaben aber nur 1,5 Prozent der Befragten an, regelmäßig - also mindestens ein Mal im Monat - eine E-Zigarette zu rauchen.

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