Recht bekommen!

Tipps und Infos rund ums Thema Rechtsschutz

Wirtschaft
01.02.2014 12:00
Im Versicherungspaket eines Haushalts ist sie nur selten aufzufinden, obwohl sie durchaus sinnvoll ist: die Rechtsschutzversicherung. Sie tritt dann auf den Plan, wenn eine streitbare Situation auftaucht, die über den Gerichtsweg zu eskalieren droht. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.

Wozu eine Rechtsschutzversicherung?
In vielen Haushalten ist im Rahmen der Haushaltsversicherung eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Diese deckt gerechtfertigte Ansprüche Dritter, denen gegenüber Sie schadenersatzpflichtig geworden sind, und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Oft ist jedoch nicht klar, wie die Schuldfrage geklärt wird, und da beginnt eine Rechtschutzversicherung interessant zu werden. Denn subjektiv recht zu haben, bedeutet noch nicht, in einem Prozess auch Recht zu bekommen. Es gibt immer das Risiko, einen Prozess zu verlieren – und dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen: Kosten der Rechtsverteidigung, Gerichtskosten, Kosten für Gutachter und Sachverständige, Schadenersatz usw.

Wer ist versichert?
Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung sind grundsätzlich alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder versichert: Ihr Lebenspartner und Ihre minderjährigen bzw. noch nicht berufstätigen Kinder – Details zu Einschränkungen wie etwa Altersgrenzen oder Einschränkung von Lebensgefährten zu Ehegatten sind in den Vertragsbedingungen ersichtlich und sollten vorab geklärt werden. Viele Versicherer bieten mittlerweile Varianten als Single-Rechtsschutzversicherung an, die günstiger ist, aber nur den tatsächlichen Versicherungsnehmer ohne Angehörige versichern.

In welchen Bereichen sind die Versicherung sinnvoll?
Sie können eine Rechtsschutzversicherung für verschiedene Bereiche abschließen, je nachdem, für wie wahrscheinlich Sie das Risiko des Auftretens eines Schadensfalls halten. Auf jeden Fall sinnvoll ist eine Kfz-Rechtsschutzversicherung, da hier sehr häufig Streitfragen auftauchen. Hier sollten Sie achtgeben, ob Sie als Lenker oder Ihr Fahrzeug unabhängig vom Lenker versichert ist.

Weiters gibt es verschiedene versicherbare Sparten im Bereich der Privatrechtsschutzversicherung. Einige Bereiche sind Schadenersatz- und Strafrechtschutz, Arbeitsgerichts- und Sozialrechtsschutz, Rechtsschutz für Sachen des Privatrechts wie etwa Vertragsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen, mit Handwerkern oder anderen als Verbraucher abgeschlossenen Verträgen, Rechtsschutztarife im Immobilienbereich für Miete oder Eigentum und Familienrecht.

Die häufigsten Schadensfälle treten laut Arbeiterkammer im Bereich des Vertragsrechtsschutzes, des Beratungs-Rechtsschutzes und des Arbeitsgerichts-Rechtsschutzes auf. Gehen Sie nebenberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nach, dann ist diese in einem regulären Verbraucher-Versicherungsvertrag nicht inkludiert. Informieren Sie sich in diesem Fall über eigenständige Tarife, die auf das jeweilige Berufsbild zugeschnitten sind.

Wartefristen bzw. generelle Ausschlüsse
Sie sollten eine Rechtsschutzversicherung in jedem Fall abschließen, bevor etwas passiert. Denn bei vielen Sparten haben Sie eine Wartefrist, bis der Schutz greift bzw. muss der Ursprung des Rechtsstreits zeitlich in die Vertragslaufzeit hineinfallen. Haben Sie vor zwei Monaten einen Unfall gehabt und werden jetzt geklagt, bringt Ihnen die heute abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nichts mehr. Sie müssten diese vor zwei Monaten abgeschlossen haben. Weiters gelten Wartefristen in der Regel für Grundstückseigentum und Miete, in etwa drei Monate, für Vaterschaftssachen in der Regel neun Monate. Diese Wartefristen werden im Angebot ausgewiesen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass gewisse Leistungsbereiche, die sehr häufig zu Rechtsstreitigkeiten führen, grundsätzlich aus dem Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind, wie etwa Baumängel oder bei manchen Versicherern Unterhaltsklagen. Auch sollten Sie sichergehen, dass sich die Versicherung im Fall des Falls auch selbst klagt, sofern Sie zwei Verträge bei ihr abgeschlossen haben. Somit könnten Sie mit der Rechtsschutzversicherung etwa eine Leistung der Haushaltsversicherung einklagen.

Welche Summe ist ausreichend?
In der Regel werden Versicherungssummen zwischen 50.000 und 180.000 Euro pro Schadensfall angeboten. Je höher die Versicherungssumme, desto teurer die Prämie, allerdings kann gerade bei komplizierten Prozessen sehr schnell die untere Grenze erreicht werden. Generell sollten Sie bei Auftreten eines Schadensfalls zuerst die Versicherung kontaktieren, um sicherzugehen, dass dieser im Umfang der Versicherung gedeckt ist.

Sie haben als Versicherungsnehmer eine sogenannte Anzeigepflicht, das heißt, dass Sie einen aufgetretenen Schadensfall umgehend zu melden haben. Am besten fragen Sie schriftlich um eine Deckungszusage an, indem Sie den Sachverhalt genau und korrekt schildern. Aber Achtung: Stellen Sie diesen falsch dar, kann es sein, dass die Versicherung aussteigt, und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Wie wird die Prämie geringer?
Sie zahlen weniger, indem Sie entweder den Leistungsumfang einschränken oder die Vertragsdauer erhöhen. Üblich sind Laufzeiten zwischen drei und zehn Jahren, wobei bei Zehn-Jahres-Verträgen ein Dauerrabatt integriert ist, der die Prämie sinken lässt. Bei vorzeitiger Auflösung kann es jedoch je nach Art des Dauerrabatts sein, dass Sie dazu aufgefordert werden, diesen zurückzuzahlen.

Prämiensenkend wirken sich weiters Selbstbehalte aus – achten Sie nur darauf, den Selbstbehalt mit einer Beschränkung auf eine absolute Summe integriert zu haben: Gilt ein Selbstbehalt von drei Prozent ohne Einschränkung, dann zahlen Sie bei einem Schaden von 50.000 Euro bereits 1.500 aus eigener Tasche. Besser sind Klauseln wie "drei Prozent, maximal 300 Euro", da hier Ihr Selbsteinsatz begrenzt und somit kalkulierbar ist.

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