Genau prüfen

So wird der Fitnessvertrag nicht zum Klotz am Bein

Wirtschaft
18.04.2015 09:52
Hoch motiviert unterschreibt man den Vertrag mit dem Fitnessstudio – schließlich will man wirklich abnehmen bzw. etwas für seine Gesundheit tun. Und stellt ein paar Wochen später zähneknirschend fest, dass der innere Schweinehund doch stärker ist. Aber dann aus dem Vertrag wieder herauszukommen, ist manchmal nicht so einfach. Die Arbeiterkammer hat einige Tipps zusammengestellt, wie Sie der Vertragsfalle entgehen können.

Probetraining
Bevor Sie sich für ein Fitnessstudio entscheiden, sollten Sie ein Probetraining absolvieren. Dieses wird von den meisten Studios kostenlos angeboten. Achten Sie dabei auf verschiedene Faktoren: Wie wirkt auf Sie der hygienische Zustand des Studios? Wie sehen Umkleidebereiche und Duschen aus? Sind die Mitarbeiter freundlich und hilfsbereit? Gibt es eine Einschulung zu den Geräten? Ist die Mitnahme eigener Getränke erlaubt, oder muss man - meist teuer - die Getränke des Fitnessstudios kaufen? Wie sehen die Öffnungszeiten aus? Wie viel ist zu den von Ihnen angestrebten Trainingszeiten los? Wie ist das Studio erreichbar - gibt es Parkplätze, wie ist die öffentliche Anbindung? Wenn all das einen positiven Eindruck hinterlässt und zu Ihren Ansprüchen passt, können Sie sich in einem nächsten Schritt die Vertragsoptionen ansehen.

Bindungsfristen
Gerade wenn Sie das erste Mal ein Vertragsverhältnis mit einem Fitnessstudio eingehen, sollten Sie zunächst nur eine kurze Bindung vereinbaren. Viele Studios bieten nicht nur Jahresverträge an, sondern auch Monats-, 3-Monats- oder 6-Monats-Verträge. Diese sind zwar auf das Monat bezogen teurer als Jahresverträge, wenn Sie allerdings nach drei Monaten merken, dass die langfristige Verpflichtung nichts für Sie ist, hängen Sie nicht in einem Jahresvertrag fest und sparen dadurch Geld. Der OGH hat in einem Urteil festgestellt, dass Bindungsfristen von zwei oder drei Jahren jedenfalls unzulässig sind, wenn das Kleingedruckte keine Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund, also etwa einer Kündigung, Krankheit, Umzug oder Schwangerschaft, vorsieht.

Befristeter oder unbefristeter Vertrag
Rechtlich ist generell zwischen befristetem und unbefristetem Vertrag zu unterscheiden:
Ein befristeter Vertrag endet mit seiner Befristung, außer der Vertrag enthält eine sogenannte "automatische Vertragsverlängerungsklausel". Das bedeutet, dass sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Laufzeit verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Man muss dabei allerdings vom Unternehmen noch einmal auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen werden. Geschieht das nicht, kann sich das Unternehmen auch nicht auf eine wirksame Vertragsverlängerung berufen. Tut es dies trotzdem, kann man dem widersprechen (am besten schriftlich).

Ein unbefristeter Vertrag läuft weiter, bis er gekündigt wird. Die meisten Fitnessverträge sehen dabei eine bestimmte Mindestvertragsdauer vor. Nach Ablauf dieser Mindestbindung bleibt der Vertrag bis zur Kündigung weiterhin bestehen.

Zahlweise
Vereinbaren Sie wenn möglich monatliche Zahlung mittels Einzugsermächtigung. Denn wenn Sie eine Jahresmitgliedschaft im Vorhinein zahlen und das Studio Konkurs anmeldet, haben Sie Pech gehabt.

Kündigung
Lesen Sie sich vor Vertragsabschluss die Kündigungsoptionen genau durch. Insbesondere sollten Sie auf Kündigungsfristen und -gründe achten. Wenn ein Fitnessvertrag zum Beispiel eine einmonatige Kündigungsfrist vorsieht, muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Monat vor dem geplanten Vertragsende beim Unternehmen eingelangt sein.

Aus Beweisgründen wird empfohlen, die Kündigung eingeschrieben (am besten auch noch mit Rückschein) aufzugeben und sich das Kündigungsschreiben und den Postaufgabebeleg gut aufzuheben. Alternativ kann man auch eine Kündigung im Studio abgeben. Dabei sollte man sich aber die Übernahme des Kündigungsschreibens auf einer Kopie mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift bestätigen lassen.

In einigen Verträgen finden sich zusätzlich zur Kündigungsfrist noch Kündigungstermine. In solchen Fällen kann man den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist nur zu den vorgegeben Kündigungsterminen aufkündigen. Kündigungstermine gibt es oft halbjährlich oder zum Quartalsende. Wollen Sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen, sind Sie auf die Kulanz des Studios angewiesen. Achten Sie daher schon bei Vertragsabschluss darauf, möglichst kurze Kündigungsfristen bzw. häufige Kündigungstermine zu haben, sowie nach Möglichkeit Kündigungsoptionen aus wichtigem Grund.

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