Wer als Arbeitnehmer tätig ist, hat mit Steuern normalerweise nicht viel zu tun: Der Arbeitgeber behält diese Beträge als Lohnsteuer zurück und führt sie ab. Dabei sind aber nicht alle persönlichen Faktoren, die sich steuermindernd auswirken können, berücksichtigt. Im Klartext: Der Arbeitnehmer zahlt meistens zu viel Lohnsteuer. Genau diese zu viel gezahle Steuer kann man sich nach Jahresende zurückholen.
Dazu gibt man - in der Regel auf freiwilliger Basis - eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt ab. Selbst wenn man nur eine Kleinigkeit geltend machen kann, führt die Veranlagung so gut wie immer zu einer Steuerrückzahlung. Bedeutet: Man kann dabei eigentlich nur gewinnen. Und: Man kann nicht nur für das abgelaufene Jahr veranlagen, sondern gleich für die letzten fünf Jahre.