Legale Helferlein

So funktioniert der Dienstleistungsscheck

Wirtschaft
08.08.2015 09:31
Die Putzkraft, der Babysitter, die Nachhilfe – allesamt Jobs, bei denen gerne auf die offizielle Bezahlung verzichtet wird. Genau deshalb wurde im Jänner 2006 der Dienstleistungsscheck eingeführt. Er soll die legale Beschäftigung von Dienstleistern in privaten Haushalten ermöglichen.

Der Dienstleistungsscheck wird zwischen Menschen eingesetzt, die die Erbringung von einfachen, haushaltstypischen Dienstleistungen vereinbaren. Derartige Tätigkeiten wären etwa Putzarbeiten, Gartenarbeit, Nachhilfe oder Babysitten, da diese Tätigkeiten gerne "schwarz" abgerechnet werden. Der Lohn kann dabei frei vereinbart werden (solange er größer als der Mindestlohn ist). Der Dienstleistungsscheck darf ausgestellt werden, solange die Entlohnung die monatliche Geringfügigkeitsgrenze zuzüglich Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungsanteil nicht überschreitet. Diese Grenze liegt im Jahr 2015 bei 556,14 Euro pro Monat (inkl. anteiliger Sonderzahlungen).

Welchen Vorteil hat die Abrechnung mit Dienstleistungsscheck?
Die Haushaltstätigkeiten werden legal erbracht. Durch den Dienstleistungsscheck sind die Arbeitnehmer unfallversichert – somit ist die Absicherung sowohl für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer deutlich besser. Eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung kann zusätzlich selbst gemacht werden. Damit profitieren vor allem jene Personengruppen, die auf diesem Weg Pensionsversicherungszeiten erwerben können.

Generell können mit dem Dienstleistungsscheck österreichische StaatsbürgerInnen und Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten (außer Kroatien) sowie Personen aus Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz sowie Personen mit der Erlaubnis, am österreichischen Arbeitsmarkt beschäftigt zu werden, mit dem Dienstleistungsscheck bezahlt werden.

Wo bekommt man den Dienstleistungsscheck?
Der Dienstleistungsscheck ist problemlos online bestellbar unter www.dienstleistungsscheck.at. Auch in größeren Trafiken ist er erhältlich. Kauft man einen Scheck im Gegenwert von 10 Euro, zahlt man dafür 10,20 Euro. Die 20 Cent sind die Kosten für Unfallversicherung und anteilige Verwaltungskosten.

Papierkram?
Bei der ersten Ausstellung eines Dienstleistungsschecks müssen beide Vertragsparteien ein Beiblatt ausfüllen. Das kann entweder online oder persönlich bzw. per Post bei der Gebietskrankenkasse erledigt werden. Dann müssen nur mehr vom Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer und Name von ihm und der beschäftigten Person eingetragen werden, sowie der Tag der Beschäftigung.

Wie kommt der Arbeitnehmer zu seinem Geld?
Der Arbeitnehmer muss den Scheck längstens bis Ende des Folgemonats persönlich, am Postweg oder online bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau in 8010 Graz, Lessingstr. 20 einreichen, da diese das Kompetenzzentrum für Belange des Dienstleistungsschecks ist. Auch bei den Gebietskrankenkassen kann der Scheck eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt umgehend auf ein Girokonto oder, wenn kein Konto vorhanden ist, mittels Postanweisung (dies allerdings nur im Inland).

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