Klage gegen Red Bull

Millionenstrafe, weil Drink keine Flügel verleiht

Wirtschaft
07.10.2014 21:58
"Red Bull verleiht Flügel" lautet das Motto des Salzburger Energydrink-Riesen. In den USA kommt dem Unternehmen von Boss Didi Mateschitz der Slogan nun teuer zu stehen: Ein Mann hatte Red Bull wegen Falschwerbung verklagt, nun einigte man sich auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 13 Millionen Dollar (umgerechnet rund 10 Millionen Euro).

Laut der US-Verbraucherseite consumerist.com hatte der Mann dem Konzern vorgeworfen, die Kunden mit dem Slogan in die Irre zu führen. Red Bull impliziere demnach mit dem Flügel-Motto eine gesteigerte Leistungsfähigkeit nach dem Genuss des Getränks. Er selber trinke seit 2002 Red Bull, jedoch ohne signifikante Effekte, klagte der Mann. Die Causa entwickelte sich schließlich zu einer großen Sammelklage.

In der Klageschrift heißt es unter anderem: "Alle bei Red Bull unter Vertrag stehenden Athleten erzählen in Werbespots, sie wären dank Red Bull besser geworden. Diese Vorbilder einer Generation unterstützen damit diese Lüge."

Zehn Dollar oder Red-Bull-Produkte als Entschädigung
Als Folge der Einigung kann nun jeder, der zwischen Jänner 2002 und Oktober 2014 zumindest einen Getränk von Red Bull in den USA gekauft hat, bis März 2015 eine Entschädigung beantragen: Entweder zehn Dollar in bar oder Red-Bull-Produkte im Wert von rund 15 Dollar.

Sind alle Ansprüche eingegangen, will das Gericht dann im Mai kommenden Jahres über die Auszahlung entscheiden, die den Höchstbetrag von 13 Millionen Dollar allerdings nicht übertreffen darf. Das bedeutet: Wenn 13 Millionen Menschen Ansprüche anmelden, bekommt jeder einen Dollar ausgezahlt.

85-Millionen-Dollar-Klage in New York
Im vergangenen Jahr hatte eine Familie aus New York Red Bull auf 85 Millionen Dollar verklagt, weil es schuld am Tod eines Familienmitglieds sei. Ein 33-jähriger Mann hatte nach einem Basketballmatch eine Dose des Energydrinks getrunken, kurz danach sei das Herz des Mannes stehen geblieben. Aktuell wird ein möglicher Prozess noch vom Gericht geprüft.

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