Neustart wagen

Karriere auf dem zweiten Bildungsweg – so geht’s

Wirtschaft
11.03.2014 13:25
Nicht wenige Menschen haben im Laufe ihres Berufslebens das Gefühl, an die Grenze ihrer bestehenden Karrieremöglichkeiten zu kommen oder gar in ihrem aktuellen Beruf nicht mehr richtig zu sein. Wie man in dieser Situation zu einer Karriere auf dem zweiten Bildungsweg kommt, erfahren Sie hier.

Orientierung zur Entscheidung, welche Ausbildungsart oder Fachrichtung die richtige sein kann, bieten unter anderem zahlreiche Informationsveranstaltungen und Berufsinformationsmessen, die in ganz Österreich regelmäßig stattfinden.

Es gibt viele Ausbildungen oder Veränderungsmöglichkeiten, die man auch mit bestehenden Qualifikationen durchlaufen kann. Schwieriger bzw. aufwendiger wird es, wenn man seine Schulzeit nicht mit der Matura abgeschlossen hat, aber ein Studium machen oder ein Kolleg besuchen möchte. In diesem Fall braucht man entweder eine Berufsreifeprüfung oder eine Studienberechtigungsprüfung, um zu dieser höheren Ausbildung zugelassen zu werden.

Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung hat allgemein denselben Status wie die Matura. Sie berechtigt daher zum Studium an sämtlichen Hochschulen ohne Einschränkung des Fachbereichs oder Abschlusses. Man kann zur Berufsreifeprüfung ohne besonderen Vorbereitungskurs antreten, allerdings werden natürlich auch besondere Vorbereitungslehrgänge von diversen Bildungseinrichtungen angeboten.

Die Berufsreifeprüfung kann von Menschen mit Lehrabschluss, Meisterprüfung oder Abschluss von Fachschulen abgelegt werden, sofern man bei Antritt zur letzten Teilprüfung das 19. Lebensjahr bereits vollendet hat. Die Prüfung besteht aus vier Teilprüfungen, wobei zumindest eine an einer höheren Schule abgelegt werden muss – der Rest kann auch bei einem Anbieter eines anerkannten Vorbereitungslehrgangs, wie dem bfi, dem WIFI oder den Volkshochschulen, absolviert werden. Die Prüfungen sind in den Bereichen Deutsch, Mathematik, einer lebenden Fremdsprache und einem spezifischen Thema aus dem eigenen, erlernten bzw. praktizierten Berufsfeld abzulegen.

Studienberechtigungsprüfung
Im Gegensatz zur Berufsreifeprüfung ermöglicht die Studienberechtigungsprüfung das Absolvieren eines Diplom- bzw. Bachelorstudiengangs. Sie wird in fünf Teilprüfungen direkt an der Hochschule abgelegt – hierfür muss man mindestens 20 Jahre alt sein. Anwärter müssen eine entsprechende berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das gewünschte Studium vorweisen.

Fernstudium
Wenn man ein Studium oder einen Lehrgang mit Präsenzseminaren, also Seminaren mit Anwesenheitspflicht, nicht in seinem Alltag unterbringen kann, sollte man sich hinsichtlich der Möglichkeiten eines Fernstudiums erkundigen. Ein berühmter Anbieter hierfür ist die Donau Universität Krems, die ein attraktives Angebot an Online-Studiengängen anbietet.

Bildungskarenz
Nachdem Weiterbildungen teilweise sehr zeitintensiv und – besonders wenn man schon lange nicht mehr theoretisches Wissen verinnerlichen musste – auch anstrengend sein können, sollte man sich auch mit der Option der Bildungskarenz befassen. Mehr darüber erfahren Sie in der Infobox.

Finanzielle Förderung
In vielen Bundesländern wird Weiterbildung auch finanziell unterstützt: Die Arbeiterkammer oder auch der Österreichische Gewerkschaftsbund haben für ihre Mitglieder Zuschüsse bei Fortbildungen vorgesehen. Daneben gibt es in vielen Bundesländern auch andere Förderinstitutionen – auf kursfoerderung.at erfahren Sie mehr über für Sie in Frage kommende Zuschüsse und Unterstützungen.

Ist die von Ihnen gewählte Ausbildung auch Ihrem aktuellen Arbeitgeber zuträglich, fragen Sie doch einfach einmal an, ob ein Teil der Ausbildungskosten vom Unternehmen übernommen wird. In jedem Fall sind die Kosten als Werbungskosten im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung ansetzbar.

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