Von A nach B

Ja nichts vergessen: Checkliste für Ihren Umzug

Wirtschaft
02.05.2015 10:05
Ein Umzug ist schon eine aufregende, um nicht zu sagen nervenaufreibende Angelegenheit. Viel zu organisieren, viel zu schleppen, viel zu zahlen. Sie sollten acht bis zehn Wochen davor beginnen, alles zu planen. Um nur ja auf nichts zu vergessen, hat Ihnen krone.at eine kleine Übersicht zusammengestellt, die Ihnen die stressige Zeit etwas erleichtern soll.

Urlaub beantragen!
Im Normalfall werden Ihnen zwischen einem und drei Tagen Sonderurlaub je nach Kollektivvertrag bzw. Betriebsvereinbarung zugestanden. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht. In jedem Fall sollten Sie den Urlaub rechtzeitig beantragen, damit Ihr Zeitplan steht bzw. Sie in die Detailplanung gehen können. Sie werden in etwa drei bis fünf Tage brauchen, um alles in Ruhe erledigen zu können – eine Woche Urlaub ist daher eine gute Idee, weil Sie so mit dem Wochenende fast zehn Tage Zeit haben, um alles unter Dach und Fach zu bringen. Sobald der Urlaub steht, sollten Sie einen Termin für die Wohnungsrückübergabe bzw. Übernahme der neuen Wohnung festlegen.

Terminplan erstellen
Planen Sie genau, welche Aktivitäten erledigt werden müssen und welche Abfolge sinnvoll ist. Wollen Sie Möbelpacker engagieren, empfiehlt es sich, dies relativ am Anfang Ihres Urlaubs zu machen, damit Sie genug Zeit haben, Ordnung in Ihr neues Zuhause zu bringen. Denn wenn die Möbel schon stehen, können Sie sofort mit dem Ausräumen beginnen. Eine Terminvereinbarung reicht meist zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Termin. Bekommen Sie neue Möbel geliefert, sollten Sie dies auch möglichst an ein bis zwei Tagen zusammenlegen, da die Monteure ja unabhängig voneinander in verschiedenen Räumen arbeiten können und Sie dafür an den anderen Tagen relativ flexibel sind.

Auch diese Termine sollten Sie drei Wochen vorher fixieren, um Ihren Wunschtag zu bekommen. Denken Sie allgemein durch, wie viel Sie selbst machen wollen und wofür Sie Hilfe von Professionisten in Anspruch nehmen möchten. Ein Klassiker ist die Montage einer Küche – kostet viel Geld, wenn man's machen lässt, kostet viel Nerven, wenn man's selbst machen will.

Rückgabe der alten Wohnung
Klären Sie beizeiten, in welchem Zustand Sie Ihre alte Wohnung zurückgeben müssen. Was darf an Möbeln bzw. Einbauten drinnen bleiben, was muss entfernt, renoviert oder rückgebaut werden – Stichwort "Ursprungszustand". Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau durch, um sicherzugehen, ob Sie noch ausmalen müssen oder nicht. Dokumentieren Sie die alte und neue Wohnung durch Fotos, um im Streitfall nachweisen zu können, was Sie in welchem Zustand übergeben bzw. übernommen haben.

Kisten packen
Es ist nicht ratsam, bei den Umzugskisten zu sparen, gerade wenn Sie schwerere Gegenstände zu transportieren haben – das bringt nur Ärger, wenn billige Kisten durchbrechen und Ihr persönliches Hab und Gut beschädigt wird. Nehmen Sie nur Kisten, bei denen der Kistenboden über Traglaschen mit den Seitenwänden der Kisten verbunden werden kann bzw. sichern Sie den Kistenboden mit stabilem Transportklebeband. Kleidung können Sie auch in Säcken transportieren. Nützen Sie aber auch die Gelegenheit, um sich von alten Sachen zu trennen. In die Kisten kommt nur mehr, was Sie in der neuen Wohnung auch tatsächlich verwenden wollen. Als Faustregel gilt: Etwa eine Kiste pro Quadratmeter Wohnnutzfläche einberechnen.

Verträge kündigen
In der Regel brauchen Sie sowohl für Mietvertrag wie auch Energieverträge etwas Vorlaufzeit, um sie zu kündigen bzw. auf die neue Adresse umzumelden. Folgende Verträge sind wichtig:

  • Mietvertrag kündigen, i.d.R. mind. drei Monate vor Umzug
  • Vertrag mit Energieversorger (Strom, Gas, Fernwärme, etc.), bei Wohnungswechsel meist mit Wunschdatum abmeldbar. Achtung: Zählerstand am Tag des Auszugs kontrollieren!
  • Telekabel/TV/Internet/Telefon – ggf. an die neue Anschrift ummelden, ebenfalls meist mit Wunschdatum möglich.
  • GIS
  • Haushalts-/Eigenheimversicherung: Den Vertrag mit Stichtag der Ummeldung an die neue Wohnungsgröße und die neue Risikoadresse anpassen bzw. den Wohnungswechsel für einen Wechsel des Versicherungsvertrags nützen. Achtung: In diesem Fall den geplanten Wohnungswechsel einen Monat vor der behördlichen Ummeldung beim Versicherer anzeigen, sonst kommt man meist aus dem Vertrag nicht heraus.
  • Daueraufträge für die alten Verträge kündigen (Miete, Betriebskosten, Energie, ...)

Bekanntgabe der Adressänderung
Nach der behördlichen Ummeldung bei Ihrer neuen Meldebehörde müssen Sie Ihre neue Adresse bei sämtlichen Unternehmen bekannt geben, mit denen Sie Verträge abgeschlossen haben. Oft reicht hier eine E-Mail oder ein Fax, eventuell mit einer Kopie Ihres Meldezettels.

Hier eine beispielhafte Aufzählung, welche Unternehmen betroffen sein könnten:

  • Handyvertrag
  • Arbeitgeber
  • Versicherungen (Lebens-, Unfall-, Kfz-, Rechtsschutz-, Krankenversicherung, etc.)
  • Autofahrerclubs
  • Kundenclubs von Medien (Zeitschriftenabos) bzw. Handelsunternehmen
  • Bank
  • Kreditkartenunternehmen
  • Bausparkasse
  • Clubs & Vereine
  • Fitnesscenter
  • Arzt/Fachärzte

Sie sollten in jedem Fall einen Nachsendeauftrag bei Ihrer Post beauftragen, um sicherzustellen, dass Ihnen keine Briefsendung entgeht. Ein Zeitraum von drei Monaten ist sinnvoll. Bis dahin sollten es alle Unternehmen geschafft haben, Ihre Adresse zu ändern, bzw. bleibt genug Puffer, wenn Sie doch auf einen Vertragspartner vergessen haben sollten.

Liegt Ihre neue Adresse im Zuständigkeitsbereich einer anderen Bezirksverwaltungsbehörde, muss außerdem das Auto abgemeldet und bei einer Zulassungsstelle, deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes gelegen ist, neu angemeldet werden. Mehr Informationen dazu bekommen Sie auf help.gv.at. Auch kann nun ein anderes Finanzamt für Sie zuständig sein.

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