Sieg für Österreich

Hypo: Erste Klage wegen Rückabwicklung abgewiesen

Wirtschaft
15.12.2014 17:46
Für das Finanzministerium wird dieses Urteil wohl ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk sein: Denn die Klage der Bayerischen Landesbank wegen Rückabwicklung des Hypokaufs ist in erster Instanz abgewiesen worden. Auch auf den Prozesskosten von mehr als elf Millionen Euro bleiben die Münchner sitzen.

Die Klage der BayernLB gegen die Mitarbeiterprivatstiftung der Hypo galt als Versuchsballon: Die Münchner wollten auf diesem Nebenschauplatz im Hypo-Match mit Österreich beweisen, dass sie beim Kauf der Bank 2007 von Kärnten und den anderen Eigentümern - darunter eben die kleine Stiftung - getäuscht worden seien. Unter anderem seien sie über Vorzugsaktien nicht informiert worden.

Richterin Charlotte Schillhammer vom Handelsgericht Wien listet auf 177 Seiten penibel auf, warum das alles nicht reicht, um den ungeliebten Bankendeal doch noch rückabzuwickeln: "Die Kläger hätten trotz Kenntnis von Nebenabsprachen den Aktienkaufvertrag abgeschlossen." Auch eine mangelhafte Aufklärung beim Kauf würde in diesem Fall keine Schadenersatzforderungen begründen.

Kulterer-Anwalt: "Was wir immer gesagt haben"
Für Österreich ist dieser Etappensieg wichtig - zeigt er doch auch, dass die Notverstaatlichung zu hinterfragen ist. Auch Ferdinand Lanker, Anwalt von Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, ist erleichtert: "Das Urteil beweist, was wir immer gesagt haben. Die Bayern wollten die Hypo unbedingt haben - koste es, was es wolle."

Und das Urteil kostet auch: Elf Millionen Euro müssen die Münchner an Prozessgebühren bezahlen. 1:0 im Match gegen die Bayern.

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