Für Private bleibt es bei der Staffelung: Bis 250.000 zahlt man 0,5%, dann bis 400.000 Euro zwei Prozent, und darüber sind 3,5% Grunderwerbsteuer vom Verkehrswert fällig. Bei Ehepartnern gibt es bis 150 Quadratmetern Wohnfläche (bei gemeinsamem Wohnsitz) eine Befreiung.
Für Betriebe wird die Freigrenze zur unentgeltlichen Übertragung von Immobilien auf 900.000 Euro angehoben. Darüber hinaus gilt der Staffeltarif wie bei den Privaten. Allerdings darf die Steuer in Summe 0,5% des Verkehrswertes nicht überschreiten. Ein Beispiel: Verkehrswert eines Hotels 1,5 Millionen Euro, davon sind 900.000 steuerfrei. Für die restlichen 600.000 ergäbe sich laut Staffeltarif 11.250 Euro Steuer. Aber 0,5% von 1,5 Millionen Euro sind 7.500 Euro, die zu zahlen sind. Hier wirkt also die neue Obergrenze. Für die Landwirtschaft bleibt es bei der Ausnahme, dass dort der Einheitswert als Bemessungsgrundlage gilt.
Negativsteuer wird vorgezogen
Die Negativsteuer, eine Gutschrift aus den Sozialbeiträgen für Kleinverdiener, wird auf (Mitte?) 2015 vorgezogen. Damit können rund 1,4 Millionen Niedrigverdiener schon 2016 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bis zu 80 Euro zusätzlich bekommen.
Präsentiert wird das Paket aller Voraussicht nach im Ministerrat am Dienstag. Die Gesetzestexte sollen dann im Anschluss veröffentlicht werden und in Begutachtung gehen. Der Zeitplan für die in Summe 5,2 Milliarden Euro schwere Reform soll damit halten. Das Herzstück ist die Tarifentlastung für Lohn- und Einkommenssteuerzahler, die um 4,9 Milliarden Euro weniger Steuer zahlen sollen. In Kraft tritt das Paket generell 2016.
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