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Das kostet dein Eigenheim wirklich

17.02.2012, 11:46
Das kostet dein Eigenheim wirklich (Bild: © 2010 Photos.com, a division of Getty Images)
Foto: © 2010 Photos.com, a division of Getty Images
Der Traum von den eigenen vier Wänden ist einer, der von vielen Menschen geträumt wird. Aber soll aus dem Traum auch wirklich Realität werden, dann kommt sehr schnell das böse Erwachen, was die tatsächlichen Kosten angeht. Denn der ohnehin schon saftige Kaufpreis eines Objekts ist erst der erste Posten der Rechnung. Hinzu kommen eine Menge an Steuern und Gebühren, die den Gesamtaufwand deutlich in die Höhe treiben – ein Aufschlag von zehn Prozent und mehr ist keine Seltenheit. Welche Kosten du hinzurechnen musst und wo sich Verhandeln auszahlt, erfährst du hier.

Maklerkosten

Je nachdem, ob du ein Objekt direkt beim Bauträger findest oder einen Makler in Anspruch nehmen musst, ist eine Maklerprovision zu berücksichtigen. Diese ist in der Regel verhandelbar und darf bis zu einem Objektpreis von 36.336,42 Euro vier Prozent des Wertes ausmachen. Von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro beträgt die Provision 1.453,46 Euro, darüber drei Prozent des Kaufpreises. Alle Werte sind netto, d.h. dass die Mehrwertsteuer von 20 Prozent noch hinzuzurechnen ist. Du solltest die Provision jedoch unbedingt vor Unterfertigung eines Vermittlungsvertrages verhandeln, um diesen Kostenblock zu drücken. Beziehst du ein Objekt direkt beim Bauträger, entfällt die Provision komplett.

Grunderwerbsteuer

Nachdem du Eigentum erwirbst, ist eine Grunderwerbsteuer zu entrichten. Diese beträgt 3,5 Prozent vom Kaufpreis und kann nicht gedrückt werden. Einzige Ausnahme: Kaufst du die Wohnung von einem nahen Verwandten, dann beträgt sie nur zwei Prozent.

Grundbucheintragung

Dein Eigentumsrecht muss auch im Grundbuch vermerkt werden. Das erfolgt über die Verbücherung des Eigentumsrechts, wofür ein Prozent des Kaufpreises als Gebühr zu entrichten ist. Benötigst du eine Finanzierung, dann wird sich die Bank ebenfalls mittels einer Hypothek ins Grundbuch eintragen wollen. Dafür fallen weitere 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechtes für die Eintragung an, d.h. von jenem Betrag, den die Bank sichergestellt haben möchte. Je nach Bonität kann das Pfandrecht in der Höhe von bis zu 120 Prozent des finanzierten Betrages eingetragen werden - hier kannst du versuchen zu verhandeln, über welchen Betrag die Bank wirklich ins Grundbuch will. Zusätzlich zur Grundbuchgebühr kommen 45 Euro Eingabengebühr für das Bezirksgericht, weiters die Gebühren für die Erstellung der Pfandurkunden vonseiten der Bank, die je Institut unterschiedlich sind.

Notarkosten

In der Regel wird der Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet. Hierfür fallen Vertragserrichtungsgebühren an, die in der Regel bei ca. 0,5 bis ein Prozent liegen und von der jeweiligen Notariatskammer abhängig sind. Zusätzlich sind Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften unter Kaufvertragsunterlagen und Pfandurkunden zu kalkulieren. Die Beglaubigung ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch und soll sicherstellen, dass sämtliche Verträge auch wirklich vom zukünftigen Eigentümer unterfertigt wurden. Diese richten sich ebenfalls nach dem Kaufpreis bzw. der Höhe des Pfandrechts und sind durch Kammertarife festgelegt. Die Gebühren sind in der Regel jedoch von Notar zu Notar etwas unterschiedlich, ein Vergleich kann sich daher lohnen. Kannst du dir den Notar aussuchen, dann solltest du einen Kostenvergleich anstellen.

Finanzierungsgebühren

Im Zuge einer Finanzierung können ebenfalls zusätzliche Kosten anfallen. Die Rede ist zum Beispiel von der Rechtsgeschäftsgebühr von 0,8 Prozent des Kreditbetrages, die bei klassischen Bankdarlehen, nicht aber bei Bauspardarlehen anfällt. Weiters ist mit einer Bearbeitungsgebühr zu rechnen, die je nach Bonität zwischen zwei und drei Prozent des Finanzierungsbetrages liegt. Zusätzlich fallen in der Regel quartalsweise Kontoführungsgebühren an. Je besser deine finanzielle Situation, desto eher kannst du hier verhandeln. Die verhandelbaren Punkte sind die Höhe des Pfandrechtes, also jenen Wertes, über den die Bank ins Grundbuch eingetragen werden will, die Bearbeitungsgebühr und die Art des Kontoabschlusses: Statt eines vierteljährlichen Abschlusses kannst du versuchen, einen jährlichen Abschluss zu bekommen, da in diesem Fall die Spesen nur einmal pro Jahr anfallen.

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