Mehrere Jahre Haft

Wiener sticht bei Streit um Hund 27-Jährigen nieder

Österreich
22.02.2012 14:21
Ein 53-jähriger Wiener ist am Mittwoch zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, nachdem er am 28. Oktober 2011 dem Sohn seiner Freundin mit einem Klappmesser in die Brust gestochen hatte. Ein Streit um den betagten und kranken Hund seiner Lebensgefährtin war nach einem Handgemenge eskaliert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Aus Sicht des Angeklagten hatte der 27-Jährige den betagten Hund seiner langjährigen Lebensgefährtin gequält, indem er diesen zwei Stunden lang Gassi führte und sich dabei vorwiegend in der Parkanlage der Gemeindebau-Anlage aufhielt. "Der hat den in der Kält'n stundenlang am Beton sitzen lassen! Obwohl der Hund krank is'! Der Asphalt is' ja eiskalt! Das is' ja kein Gassi gehen für den Hund, das is' gar nix!", echauffierte sich der 53-Jährige noch im Gerichtssaal.

"Wollen Sie uns verarschen?"
Nach einer ersten verbalen Auseinandersetzung dürfte der Mann regelrecht ausgerastet sein, als der 27-Jährige nach dem ersten Ausgang am Abend desselben Tages neuerlich Anstalten machte, mit dem Hund einen Spaziergang zu unternehmen. "Mein Grundgedanke is', dass ich mi um alle Hund' kümmern tu", erläuterte der Angeklagte, weshalb er einen Streit vom Zaun brach. Die Männer wurden schließlich hangreiflich, der Jüngere versetzte seinem Kontrahenten einen Faustschlag und verließ dann die Wohnung.

Mit gezücktem Messer lief der 53-Jährige ihm auf den Gang nach - "um ihn zu beeinflussen", wie er nun dem Richter weismachen wollte. Er habe seinem Gegner "nur in den Finger schneiden wollen", doch dieser sei auf ihn losgegangen. Er habe "dem Bua das Messer als Warnung hing'halten, und dann is' er auf mi eine g'stürzt. Er hat's wahrscheinlich net g'sehen, das Messer. Er war ja fett wie a Radierer". "Wollen Sie uns verarschen?", warf Richter Christian Gneist ein. Der Angeklagte blieb jedoch bei seiner Darstellung: "Das war pure Notwehr von mir. Ich hab' den gar net verletzen wollen. Es war a Unglück, was da passiert ist", tönte der 14-fach Vorbestrafte. 

Opfer 3.200 Euro Schmerzensgeld zugesprochen
Der 27-Jährige erklärte bei der Verhandlung, er habe den Stich gar nicht mitbekommen, da für ihn die Sache schon gegessen gewesen sei, "als i eahm ane auf die Nas'n geben hab'". Er war mit einer lebensgefährlichen Verletzung auf der Intensivstation des Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhauses gelandet.

Mit der verhängten Freiheitsstrafe war der 53-Jährige nach Beratung mit seinem Verteidiger Helge Doczekal einverstanden, zumal gegen ihn ursprünglich wegen versuchten Mordes ermittelt worden war. Das Opfer bekam 3.200 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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