Urnengang am Sonntag

Kleines Einmaleins zur großen Wahl

Wien
09.10.2015 08:00
In 1.499 Wahllokalen können die Wiener am Sonntag von 7 bis 17 Uhr ihre Stimme abgeben und damit mitbestimmen, wer in den nächsten fünf Jahren die politische Verantwortung in der Stadt trägt. Wen man am Sonntag wählen und ob man dabei auch etwas falsch machen kann – ein Wahl-Leitfaden...

Was wird am Sonntag gewählt?
Mit dem weißen Stimmzettel werden die 100 Abgeordneten zum Gemeinderat, der in Wien gleichzeitig der Landtag ist, gewählt. Mit dem gelben Stimmzettel die (40 bis 60) Mandatare der Bezirksvertretung.

Wer darf wählen?
Den Gemeinderat dürfen nur Österreicher mit Hauptwohnsitz am Stichtag (4. 8. 2015) in Wien wählen, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden. EU-Bürger aus anderen Staaten mit Hauptwohnsitz (am selben Stichtag) in Wien dürfen ihre Bezirksvertretungen wählen.

Was muss ich mitnehmen, um wählen zu können?
Auf jeden Fall einen Ausweis. Die amtliche Wahlinformation, die man im Vorfeld zugeschickt bekommt, muss man nicht dabei haben, erleichtert aber die Arbeit der Wahlbehörde. Wer eine Wahlkarte beantragt hat und in einem Wahllokal wählen möchte, muss auch die Wahlkarte mitnehmen.

Wie wähle ich richtig?
Die gewünschte Partei auf dem Wahlzettel ankreuzen. Außerdem können vier Vorzugsstimmen vergeben werden.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?
Insgesamt vier: drei bei der Gemeinderatswahl, nämlich an einen Wahlkreiskandidaten und zwei Kandidaten vom Stadtwahlvorschlag, eine bei der Bezirksvertretungswahl.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?
In der Wahlzelle liegen die Listen mit allen Kandidaten. Vorab kann man sich die Listen im Internet unter www.wahlen.wien.at ansehen.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für Partei B kandidiert. Ist das möglich?
Nein. Die Person mit der Vorzugsstimme muss zur gewählten Partei gehören. Ist das nicht der Fall, gilt die Partei als gewählt - die Vorzugsstimme ist ungültig. Grundsätzlich gilt: Kreuz bei Partei schlägt Vorzugsstimme.

Darf ich anstelle eines Kreuz, auch einen Smiley oder ein Herz machen?
Ja, sofern der Wählerwille deutlich erkennbar ist.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
Das steht nicht im Gesetz. Aber der/die Wahlleiter/in könnte Personen zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?
Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden, nur Personen mit Behinderungen dürfen sich helfen lassen.

Ich habe die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?
Beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen. Der alte muss vor der Wahlbehörde zerrissen und mitgenommen werden.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?
Ja, aber nur so, dass noch klar ist, welche Partei ausgewählt wurde.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?
Nein, das ist gesetzlich verboten und kann mit 218 Euro bestraft werden.

Darf ich den Stimmzettel zu einem Origami falten und so im Kuvert abgeben?
Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist.

Reicht es nur den Spitzenkandidaten reinzuschreiben, aber nicht die Partei anzukreuzen?
Das kommt darauf an, wo der Name hingeschrieben wird. Auch hier gilt, dass der Wählerwille klar erkennbar sein muss. Wenn nur eine gültige Vorzugsstimme im richtigen Feld abgegeben, aber keine Partei angekreuzt wird, dann gilt diese Stimme für die betreffende Partei.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
Ja. Aber nur, wenn dadurch niemand anderer gestört wird und es der/die Wahlleiter/in nicht verbietet.

Ich gehe am Wahlsonntag mit meiner Familie im 12. Bezirk Mittagessen, gemeldet bin ich aber im 2. Bezirk. Kann ich meine Stimme dann auch im 12. Bezirk abgeben?
Sofern man eine Wahlkarte besitzt, kann in jedem Wahlkarten-Wahllokal in Wien gewählt werden. So ein Wahllokal befindet sich an jedem Wahlstandort. Hat man keine Wahlkarte beantragt, kann nur in dem für einem zuständigen Wahllokal die Stimme abgegeben werden.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel auf Facebook oder Twitter posten?
Das ist nicht verboten. Denn es ist jedem selbst überlassen, zu verraten, wen man gewählt hat oder nicht.

Darf ich meinen Hund in die Wahlzelle mitnehmen?
Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der/die Wahlleiter/in könnte es verbieten, wenn dadurch etwa die Ruhe gestört wird. Blinde und sehbehinderte Personen können jedenfalls einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.

Darf ich auf dem Stimmzettel unterschreiben?
Auch das ist nicht verboten. Aber auch hier gilt, dass damit das geheime Wahlrecht nicht mehr in Anspruch genommen wird.

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