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Bande muss trotz Morddrohungen nicht in Haft

21.02.2010, 19:14
Bande muss trotz Morddrohungen nicht in Haft (Bild: APA)
Foto: APA
Das verstehe, wer will: Der Sohn eines tschetschenischen Auftragsmörders hat mit drei Komplizen ein Waffengeschäft in Wien- Landstraße gestürmt, zu viert wollten die Männer Faustfeuerwaffen stehlen! Nach einem raschen WEGA- Einsatz wird das Quartett festgenommen – und kommt gleich wieder frei! Denn der Staatsanwalt urteilt: Kein Raubüberfall, sondern eine „gefährliche Drohung“.

Wozu brauchen der Sohn eines Auftragsmörders und seine Komplizen gestohlene Faustfeuerwaffen? Schon alleine die Beantwortung dieser Frage hätte ausgereicht, um die Bande zumindest über das Wochenende einzubunkern. Sagt der logische Menschenverstand, doch der diensthabende Staatsanwalt fällte Freitag ein anderes Urteil. Und so spazierten die Tschetschenen wieder aus der Haft.

Ladenbesitzer löste stillen Alarm aus

Martin Kruschitz versteht deshalb die Welt nicht mehr. Ihm gehört das Waffengeschäft, sein Vater Ludwig stand hinter dem Verkaufspult, als die Täter in den Laden stürmten. „Sie wollten Pistolen, aber ohne waffenrechtliche Dokumente werden sie nicht einmal hergezeigt“, schildert der Geschäftsmann. „Da drehten die Männer durch, schimpften meinen Vater und bedrohten ihn mit dem Tod.“ Der Mann drückte sofort den stillen Alarm, wenige Minuten später klickten die Handschellen.

Alle vier sind anerkannte Flüchtlinge aus Tschetschenien, haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis, wenn auch erst nach dem dritten Antrag. Der Vater des einen Täters hat in Graz bereits einen Mord begangen.

FPÖ- Chef Heinz- Christian Strache: „Es ist unfassbar, dass es offensichtlich regelmäßig passiert, dass Staatsanwälte kriminelle Asylwerber und Asylanten auf freien Fuß setzen und diese dann in die Illegalität untertauchen.“

von Michael Pommer, Kronen Zeitung

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