"Österreich kann ein Auslieferungsersuchen eines Landes, in dem nachweislich nicht systematisch gefoltert wird, grundsätzlich nicht ablehnen." Allenfalls müsse der von der Auslieferung Betroffene konkret nachweisen, dass ihm Folter beziehungsweise menschenrechtswidrige Behandlung drohe, sagte Lansky. Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Wien und das zuständige Landesgericht für Strafsachen Wien jetzt eine Auslieferung befürworten.
Nowak hatte Kasachstan Fortschritte bei der Einhaltung der Menschenrechte bescheinigt, auch im Strafvollzug. Es kämen zwar Fälle von Folter vor, die Folter in Kasachstan sei jedoch "weder systematisch noch verbreitet", so der UNO- Sonderberichterstatter. Kasachstan hat Österreich 2007 um die Auslieferung Alijews ersucht, die österreichische Justiz hatte in einer ersten Entscheidung die Auslieferung mit der Begründung abgelehnt, Alijew habe in Kasachstan kein faires Verfahren zu erwarten. Derzeit ist vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien ein zweite Auslieferungsverfahren anhängig, ein Vorhabensbericht der zuständigen Staatsanwaltschaft wird erwartet.
Kasachstan hatte Mitte Februar verbindliche Garantien abgegeben, wonach im Falle der Auslieferung Alijews "und seiner Mittäter" die europäischen Menschenrechtsstandards eingehalten würden. Alijew wird vorgeworfen, im Jahr 2007 zwei kasachische Bankmanager entführt und gefoltert zu haben. Die zwei Manager sind seither verschwunden und möglicherweise nicht mehr am Leben. Im Jahr 2008 wurde Alijew von einem kasachischen Gericht unter anderem wegen Entführung und schwerer Erpressung zu zwanzig Jahren Haft verurteilt.
Der ehemalige Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew stemmt sich gegen eine Auslieferung und betont, dass er in Kasachstan kein faires Verfahren zu erwarten habe.
Symbolbild