Gericht soll prüfen

Ungarn: Präsident blockiert neues Wahlgesetz

Ausland
06.12.2012 20:07
Die verpflichtende Wählerregistrierung in Ungarn lässt vorerst auf sich warten. Das von der rechtskonservativen Partei Fidesz-MPSZ (Jungdemokraten-Ungarischer Bürgerbund) des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban im Parlament durchgesetzte umstrittene Wahlgesetz tritt vorerst nicht in Kraft. Am Donnerstag hat der ungarische Staatspräsident Janos Ader (Bild) den Verfassungsgerichtshof aufgefordert, das Gesetz zu überprüfen.

Ader, ein Parteifreund Orbans und einer der Gründerväter der Partei Fidesz-MPSZ, begründete seine Entscheidung damit, dass einzelne Details auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden müssen. So beanstandete der Staatschef den Passus, wonach sich Wahlberechtigte einzig und allein bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Behörde für eine bevorstehende Wahl registrieren lassen dürfen.

Weiters versteht der Präsident nicht, wie die eingeschränkten Möglichkeiten für Kampagnen in privaten Rundfunksendern - so sollen 50 Tage vor der Wahl nur noch in öffentlich-rechtlichen Anstalten Wahlkampfeinschaltungen erlaubt sein - für einen faireren Wahlkampf sorgen sollen. Nun hat der Verfassungsgerichtshof 30 Tage Zeit, das Wahlgesetz einer Prüfung zu unterziehen.

Opposition freut sich über das präsidiale Veto
Die Opposition begrüßte das vorläufige Veto des Präsidenten. Sie hatte bereits nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes im Parlament Ende November gemeint, dass es damit zu einer Einschränkung des demokratischen Wahlrechts komme. Man vermutet hinter der Maßnahme, dass sich der rechtskonservative Ministerpräsident mit dieser einen erneuten Sieg bei den Parlamentswahlen 2014 sichern möchte (siehe Infobox). Orbans Regierungsbündnis verfügt derzeit über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.

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