20.000 Betroffene

US-Richterin: “No Fly”-Liste ist verfassungswidrig

Ausland
25.06.2014 07:49
Das von den USA verhängte Flugverbot für Tausende "Terrorverdächtige" verstößt laut dem Urteil einer Bundesrichterin gegen die Verfassung des Landes. Dass auf einer "No Fly"-Liste verzeichnete Personen im US-Luftraum keine Passagierflugzeuge nutzen dürfen, verstoße unter anderem gegen deren Recht auf Reisen ins Ausland, hieß es am Dienstag in dem Urteil von Bundesrichterin Anna Brown in Oregon.

"Es ist unbestritten, dass das Auftauchen auf der Liste für die Betroffenen bedeutet, dass diese Personen weder Flugzeuge in die USA noch aus den USA heraus besteigen können", formulierte Brown in ihrem 65 Seiten umfassenden Urteil. "Das Recht auf Reisen kann Staatsbürgern nicht einfach ohne Prozess entzogen werden." Die Reisefreiheit sei eine "wichtige Freiheit der Bürger einer freien Gesellschaft".

Sieg für muslimische Kläger
Einer von Browns Hauptkritikpunkten war zudem, dass die Betroffenen keine wirkliche Möglichkeit haben, gegen ihre Nennung auf der Liste vorzugehen. Das Urteil der Richterin bedeutet einen klaren Sieg für 13 muslimische Kläger, zu denen unter anderem der Imam von Portland, Mohamed Sheikh Abdirahman Kariye (Bild), gehört. Die "No Fly"-Liste wurde von der US-Bundespolizei FBI im Kampf gegen den Terrorismus eingeführt, auf ihr stehen derzeit Medienberichten zufolge etwa 20.000 Menschen.

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