Mörder zu krank?

US-Bundesgericht stoppt Hinrichtung mit Injektion

Ausland
21.05.2014 07:02
Die im US-Bundesstaat Missouri für Mittwoch Mitternacht (Donnerstag 7 Uhr MEZ) angesetzte Hinrichtung des Mörders Russell Bucklew ist vom Supreme Court in Washington ausgesetzt worden. Der 46-jährige Todeskandidat darf offenbar wegen seines schlechten Gesundheitszustandes vorerst weiterleben.

Es wäre die erste Hinrichtung nach der Panne bei einem Häftling in der Todeszelle Ende April in Oklahoma gewesen. Damals musste die Exekution von Clayton Lockett nach wenigen Minuten abgebrochen werden, weil es Probleme mit der Giftinjektion gab. Der Mann wand sich anschließend im Todeskampf vor Schmerzen. Erst 43 Minuten nach Verabreichung der nicht erprobten Giftmischung erlitt er einen tödlichen Herzinfarkt. Der Vorfall hatte in den USA die Debatte über die Todesstrafe erneut angeheizt.

Giftinjektion: Anwälte verlangen Offenlegung der Inhaltsstoffe
Bucklews Anwälte hatten seit Monaten versucht, die Verabreichung einer Giftinjektion zu verhindern. Diese würde nämlich aufgrund von Gefäßtumoren im Kopf und im Hals bzw. wegen einer Kreislaufstörung bei Bucklew zu einer "grausamen und ungewöhnlichen Bestrafung" führen - was ein Verstoß gegen die US-Verfassung wäre. Aus diesem Grund verlangten die Anwälte die Herausgabe der Giftspritzeninhaltsstoffe bzw. auch die Aufzeichnung der Hinrichtung.

Der Generalstaatsanwalt in Missouri erwartet nun, dass nach Aussetzen der Vollstreckung durch ein Mitglied des Supreme Courts alle Richter des Höchstgerichts über den Fall beraten werden. Ein Hinrichtungsbefehl behält in Missouri 24 Stunden lang seine Gültigkeit. Es kann also durchaus sein, dass Bucklew doch noch am Mittwoch hingerichtet wird.

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