Ihm wird vorgeworfen, im Februar seine 36 Jahre alte langjährige Freundin, die sich von ihm trennen wollte, in deren Schwetzinger Wohnung unter Vorhalt eines Küchenmessers - die Klinge ist acht Zentimeter lang - zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Kachelmann drückte laut Staatsanwaltschaft seiner Freundin das Messer gegen den Hals und verletzte sie damit. Während und nach der Tat soll er sie mit dem Tod bedroht haben.
Kachelmann, der sich seit dem 20. März in Untersuchungshaft in Mannheim befindet, bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage nicht nur auf die Aussagen der Frau, sondern auch auf die Ergebnisse kriminaltechnischer sowie rechtsmedizinischer Untersuchungen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft fortdauern zu lassen. Darüber und über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun die Große Strafkammer des Landgerichts zu entscheiden. Der noch vom Haftrichter des Amtsgerichts für den 1. Juni anberaumte Haftprüfungstermin ist laut Justizbehörde hinfällig.