Ungewollte Tester

“Spiegel”: Versuche an Menschen in DDR-Kliniken

Ausland
12.05.2013 19:20
Westdeutsche Pharmakonzerne sollen in mehr als 50 DDR-Kliniken Hunderte Medikamentenstudien in Auftrag gegeben haben. Wie das Magazin "Der Spiegel" berichtet, dienten in der DDR bis zum Mauerfall 1989 mehr als 50.000 Menschen als Testpatienten etwa für Chemotherapie-Mittel und Herzmedikamente - oft, ohne es zu wissen.

Mehrere Testreihen hätten zu Todesfällen geführt und mussten abgebrochen werden. Das Magazin beruft sich auf bisher unbekannte Akten des DDR-Gesundheitsministeriums, der Stasi und des Instituts für Arzneimittelwesen.

Den Akten zufolge starben bei einem Test des Hoechst-Medikaments Trental zwei Kranke in Ost-Berlin. In der Lungenklinik Lostau bei Magdeburg seien zwei Patienten gestorben, die mit dem von Sandoz entwickelten Blutdrucksenker Spirapril behandelt wurden - der Versuch wurde abgebrochen.

An der Universitätsklinik Charité in Ost-Berlin ließ Boehringer-Mannheim demnach die als Dopingmittel missbrauchte Substanz Erythropoetin ("Epo") an 30 "unreifen Frühgeborenen" erproben, heißt es in dem Bericht. Bayer habe Nimodipin, ein Mittel zur Verbesserung der Hirndurchblutung, unter anderem an Alkoholikern im akuten Delirium testen lassen. Diese konnten aufgrund ihres Zustandes nicht um Einwilligung gefragt werden.

DDR als "günstige Teststrecke"
Die Hersteller boten demnach bis zu 800.000 D-Mark pro Studie an. Manager der West-Berliner Schering AG hätten der Charité sogar ein Testvolumen von jährlich sechs Millionen D-Mark angeboten. Führende Mediziner an der Charité waren sich laut Gesprächsprotokollen der Motive der Konzerne bewusst. So habe etwa Schering im Westen wohl "generelle ethische Probleme: der Mensch als Versuchskaninchen", sagte damals ein zuständiger Arzt der Charité. Die DDR riskiere, wegen der Tests als "günstige Teststrecke" bekannt zu werden.

Patienten seien über Risiken und Nebenwirkungen oft im Unklaren gelassen worden. Noch im März 1989 habe sich Hoechst laut Sitzungsprotokoll einverstanden erklärt, "dass der Aufklärungstext beim Prüfer verbleibt und nicht dem Patienten ausgehändigt wird". Weiter heiße es in dem Protokoll: "Die Einwilligung des Patienten wird durch Unterschrift des behandelnden Arztes und eines Zeugen dokumentiert."

Die betroffenen Unternehmen weisen laut "Spiegel" darauf hin, dass die Vorgänge weit zurücklägen. Sie betonen, dass klinische Tests prinzipiell nach strengen Vorschriften erfolgten. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller sieht "bisher keine Verdachtsmomente, dass irgendetwas faul gewesen wäre", schreibt der "Spiegel".

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