Mercedes eingezogen

Schweizer Polizei beschlagnahmt Raser-Auto

Ausland
04.08.2014 11:43
Rasen auf der Autobahn kann einen ganz schön teuer kommen, doch die Schweizer legen in Sachen Bußgeld noch eins drauf. Denn gemäß Schweizer Verkehrsgesetz kann in extremen Fällen sogar das Fahrzeug eingezogen werden. Das ist nun einem Deutschen passiert, der mit seinem Mercedes mit 215 km/h über die eidgenössischen Schnellstraßen bretterte. Sein Auto müsste er zurückkaufen – sonst wird der Wagen zwangsversteigert.

Mit maximal 120 km/h darf auf Schweizer Autobahnen gefahren werden. Ein deutscher Fahrer wurde am frühen Sonntagmorgen auf der Autobahn A1 nahe der Ortschaft Spreitenbach im Kanton Aargau gestoppt, weil er viel zu schnell unterwegs war. Die Radarmessung zeigte laut Polizei, dass der Mann nach Abzug der Toleranzschwelle (7 km/h) 88 Stundenkilometer über dem Limit fuhr.

Ein teures Vergnügen, denn nachdem der 59-Jährige verhaftet und vom Staatsanwalt vernommen worden war, teilte man ihm mit, dass sein Mercedes beschlagnahmt worden sei – und zwar dauerhaft. "Das Fahrzeug wurde gemäß Schweizer Verkehrsgesetz eingezogen", sagte eine Sprecherin der Kantonspolizei Aargau gegenüber "Spiegel Online". Der Deutsche wurde zwar wieder aus der Haft entlassen, sein Auto wird er aber wohl nicht so schnell wiedersehen.

Fahrer kann Wagen vielleicht zurückkaufen
"Entweder der Wagen wird vom Schweizer Staat weiterverkauft", erläuterte die Sprecherin. Oder das Gericht biete dem Fahrer an, den Mercedes selbst zurückzukaufen. Zudem drohen dem Raser laut Schweizer Verkehrsgesetz bis zu vier Jahre Freiheitsstrafe.

Die Einziehung von Fahrzeugen kann in der Schweiz per Gerichtsbeschluss angeordnet werden, wenn damit, wie es im Gesetz heißt, "eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde" oder "der Täter durch die Einziehung von weiteren groben Verkehrsregelverletzungen abgehalten werden kann".

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