Online einsehbar

Schweiz nennt Namen möglicher Steuerbetrüger

Ausland
25.05.2015 11:50
Die Schweizer Steuerverwaltung hat damit begonnen, die Namen möglicher ausländischer Steuerbetrüger im Internet zu veröffentlichen. Sie werde von Amtshilfegesuchen der Steuerfahnder in diesen Ländern überhäuft und wolle die Betroffenen auf diesem Wege darüber in Kenntnis setzen, berichtete die Schweizer "Sonntagszeitung".

Eigentlicher Sinn ist es demnach, den Betroffenen zu ermöglichen, Rechtsmittel gegen die Preisgabe ihrer Daten einzulegen. Unter den veröffentlichten Namen sind nach Angaben der Zeitung auch Prominente. Tatsächlich sind im Web-Portal des Schweizer Bundesblatts, in dem Gesetze und Beschlüsse der Regierung wie des Parlaments veröffentlicht werden, frei zugänglich zahlreiche "Mitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Amtshilfe" zu finden.

Darin wird jeweils unter Nennung des Namens, teilweise des Geburtsdatums und der Staatsangehörigkeit eines Betroffenen mitgeteilt, dass die Steuerverwaltung Amtshilfe leisten wird - und dass dagegen innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel möglich sind. Genannt werden zudem zahlreiche Firmen mit Namen und Land des Hauptsitzes. Zu finden sind neben Namen aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Polen, Tschechien und Russland aber auch Indien und - in diesem Falle nur mit Initialen - den USA.

"Tabubruch für Schweizer Behörden"
Bei der Steuerverwaltung heißt es der Zeitung zufolge, es gebe inzwischen viel mehr Amtshilfeverfahren als noch vor einigen Jahren. "Es ist schon speziell, dass man den Namen einer von einem Amtshilfeersuchen betroffenen Person outet", sagt Alexandre Dumas von der ESTV dem Blatt, doch ließen viele Länder eine direkte Kontaktaufnahme nicht zu. Die Banken wiederum haben dem Bericht zufolge offenbar wenig Interesse, die betroffenen Kunden zu suchen - zumal viele kein Konto mehr in der Schweiz haben.

Die "Sonntagszeitung" spricht von einem Tabubruch der Schweizer Behörden. "Denn jetzt ist nicht nur für den ausländischen Fiskus einsehbar, wer ein Problem mit den Steuerbehörden hat, sondern für alle. Seltsam ist, dass dieselbe ESTV von den ausländischen Ämtern verlangt, die von der Schweiz erhaltenen Unterlagen vor der Öffentlichkeit geheim zu halten."

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