EU-Beschluss

Produkte israelischer Siedler jetzt gekennzeichnet

Ausland
11.11.2015 12:27
Die EU-Kommission hat am Mittwoch trotz heftigen Widerstands aus Israel eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten beschlossen. Damit soll künftig in allen 28 Mitgliedstaaten die korrekte Herkunftsbezeichnung für Erzeugnisse aus dem Westjordanland und Ost-Jerusalem sowie von den Golanhöhen eingeführt werden, geht aus einer Erklärung der Kommission hervor.

In der Erklärung hieß es, bei einer Kommissions-Sitzung in Brüssel sei "in der Früh die Auslegungsvorschrift für die Herkunftsangabe von Gütern aus den durch Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten verabschiedet worden". Konsumenten können damit künftig entscheiden, ob sie Obst, Gemüse und Kosmetika aus jüdischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten kaufen wollen. Für andere Produkte bleibt die Kennzeichnung freiwillig.

Zuvor hatte die EU-Kommission bereits im Frühjahr 2014 einen Importstopp aus den besetzten Gebieten erlassen. Die Kennzeichnung der Produkte macht eine Einfuhr in die EU nun wieder möglich. Die neuen Richtlinien gehen auf eine Entscheidung der EU-Außenminister aus dem Jahr 2012 zurück. Seit mehreren Monaten hatte die Kommission an genaueren Vorschriften für die Lebensmittelindustrie und Handelsketten gearbeitet.

Israel kritisiert "Boykottaufruf"
Die israelische Regierung hatte das Vorhaben als "Boykottaufruf" kritisiert, der den Staat Israel ins Unrecht setze. In der Kommission wurde betont, dass mit der am Mittwoch getroffenen Entscheidung nur bestehendes Recht umgesetzt werde.

Am Dienstag drohte der israelische Botschafter bei der EU, die Entscheidung werde grundsätzliche Auswirkungen auf die künftigen Beziehungen Israels zur EU haben. Das israelische Außenministerium bestellte den EU-Botschafter in Israel sofort nach dem Beschluss ins Ministerium ein. Der frühere ultrarechte israelische Außenminister Avigdor Lieberman hatte gesagt, die geplante Vorschrift erinnere ihn an den gelben Stern, den Juden zur Zwangskennzeichnung in Nazi-Deutschland tragen mussten.

Von Wein bis Avocado
Von der neuen EU-Kennzeichnungspflicht sind außer frischen Früchten und Gemüse vor allem Wein, Honig, Eier, Olivenöl und Geflügel betroffen. Hinzu kommen kosmetische Produkte, nicht aber zum Beispiel die meisten Industrieprodukte und verarbeiteten Lebensmittel. Bei letzteren bleibt es den einzelnen EU-Staaten überlassen, ob sie Herkunftsangaben verlangen.

Auf den von der Kennzeichnungspflicht betroffenen Produkten muss künftig eindeutig vermerkt sein, dass sie aus einer Siedlung kommen. Eine Herkunftsbezeichnung wie "Produkt aus dem Westjordanland" wäre für ein Siedlererzeugnis unzulässig. Ob die Kennzeichnungspflicht von Exporteuren und Händlern korrekt umgesetzt wird, müssen die EU-Mitgliedstaaten kontrollieren. Wenn sie dabei schlampen, kann die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

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