Berufung eingelegt

Pistorius: Ankläger sind fünf Jahre Haft zu wenig

Ausland
27.10.2014 14:31
Südafrikas oberste Strafverfolgungsbehörde legt Berufung gegen das Urteil im Fall Oscar Pistorius ein. Sie kündigte am Montag an, sowohl den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp als auch das Strafausmaß von lediglich fünf Jahren Haft anfechten zu wollen.

Sollte es zu einer Berufungsverhandlung kommen, könnte der 27-Jährige nach Einschätzung von Strafrechtsexperten möglicherweise doch noch wegen Mordes verurteilt werden. Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis des Landes auf 25 Jahre Haft hinausläuft. Ob die Berufung vom zuständigen Gericht zugelassen wird, ist jedoch noch unklar.

Vor einem möglichen Berufungsverfahren könnte Pistorius beantragen, bis zu einem Urteil erneut auf Kaution in Freiheit zu bleiben. Falls dies zugestanden wird, könnte er das Gefängnis verlassen, in das er nach der Verkündung des Strafausmaßes am Dienstag vergangener Woche eingewiesen worden war. Ein Berufungsverfahren kann sich nach Einschätzung von Experten über zwei oder mehrere Jahre erstrecken.

Freundin für Einbrecher gehalten
Pistorius hatte seine 29-jährige Freundin in der Nacht zum Valentinstag 2013 durch eine geschlossene Toilettentür in seinem Haus bei Pretoria erschossen. Er hatte vier Schüsse aus einer großkalibrigen Pistole abgefeuert und später vor Gericht erklärt, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben.

Staatsanwalt Gerrie Nel hatte ihn wegen Mordes angeklagt. Richterin Thokozile Masipa befand jedoch am 12. September, für Mord seien keine hinreichenden Beweise vorgelegt worden. Sie stufte Zeugen der Anklage als wenig glaubwürdig ein und sprach Pistorius lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.

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