Lob von der EU

Nicht mehr nur “Gäste”: Türkei führt Asylgesetz ein

Ausland
05.04.2013 15:15
Die Türkei hat erstmals ein generelles Asylgesetz für Flüchtlinge verabschiedet. Dieses Gesetz, dessen Entwurf am Donnerstagabend vom Parlament in Ankara beschlossenen wurde, bietet Flüchtlingen und Asylbewerbern in dem EU-Bewerberland erstmals einen Rechtsstatus, der über die bisher gewährte Duldung als "Gäste" hinausgeht. Das gilt besonders für die mehreren Hunderttausend syrischen Flüchtlinge in der Türkei.

Die EU-Kommission in Brüssel lobte das neue Gesetz als Zeichen für die Entschlossenheit der Türkei, ein effizientes System für den Umgang mit Migranten aufzubauen. Der Schritt könnte nach Einschätzung der EU auch den Gesprächen über eine Lockerung der Visa-Bedingungen für Türken bei Reisen nach Europa neue Impulse geben.

Allerdings verlangt die EU nach wie vor von der Türkei die Ratifizierung eines Rückübernahmeabkommens für Flüchtlinge, die über türkisches Gebiet in die EU kommen. Die Türkei wiederum will das Abkommen erst dann in Kraft setzen, wenn sich die EU zu einer Visa-Liberalisierung verpflichtet, was bisher nicht geschehen ist.

Asylstatus bisher nur für Flüchtlinge aus Europa
Die Türkei hatte bisher nur Flüchtlinge aus Europa als Asylberechtigte anerkannt, nicht aber Zehntausende Menschen aus Asien, Nahost und Afrika, die jedes Jahr über die Türkei nach Europa strömen. Das neue Gesetz stellt nun klar, dass Menschen, die aus einer Zwangslage heraus in die Türkei kommen und nicht in ihre Heimat zurückkehren können, ein vorübergehendes Bleiberecht erhalten.

Das eröffnet Flüchtlingen wie Syrern im südosttürkischen Grenzgebiet langfristig auch die Möglichkeit von Arbeitsgenehmigungen. Ausländer, die mehr als acht Jahre legal im Land leben, erhalten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

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