"Eiserne Dame"

Nach 14 Jahren Zwangsernährung: Aktivistin frei

Ausland
19.08.2014 15:19
In Indien ist eine immer wieder inhaftiert gewesene Menschenrechtsaktivistin nach 14 Jahren im Hungerstreik nun endgültig freigelassen worden. "Das Gericht hat sie auf freien Fuß gesetzt", sagte der Anwalt der als "Eiserne Dame von Manipur" bekannten Irom Chanu Sharmila am Dienstag. Die 44-Jährige wurde nahezu die ganze Zeit über in einem Gefängniskrankenhaus zwangsernährt, seit sie im November 2000 mit ihrem Protest gegen ein Gesetz, das der Armee weitreichende Befugnisse gibt, begonnen hatte.

Sharmila arbeitete für eine NGO, die Gewaltakte des indischen Militärs untersuchte und das AFSPA-Gesetz (Armed Forces Special Powers Act) bekämpfte. Dieses ermöglicht dem Militär in Unruhegebieten Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Gewaltanwendungen bei Verhören und den Gebrauch der Waffe ohne spezielle Befugnis. Der Erlass, der 1990 zur Bekämpfung separatistischer Gruppen in Bundesstaaten im Norden und Nordosten des Landes erlassen worden war, dient nach Angaben von Menschenrechtsgruppen als Vorwand für außergerichtliche Hinrichtungen.

Wegen "versuchten Selbstmordes" verhaftet
Am 2. November 2000 erschoss eine Anti-Terror-Truppe an einer Bushaltestelle nahe Sharmilas Haus in dem bergigen, entlegenen Bundestaat Manipur an der Grenze zu Myanmar zehn Zivilisten. Die Menschenrechtlerin, die Zeugin des Vorfalls wurde, trat daraufhin in einen Hungerstreik und erklärte, so lange Wasser und Nahrung zu verweigern, bis das AFSPA-Gesetz abgeschafft werden würde. Kurz darauf wurde sie wegen "versuchten Selbstmordes" festgenommen und erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr. Während ihrer Haft wurde sie in ein Gefängniskrankenhaus eingewiesen und drei Mal am Tag über einen Tropf zwangsernährt.

Mehrmals freigelassen, stets wieder inhaftiert
Wiederholt auf Anweisung örtlicher Gerichte freigelassen, nahm sie jedes Mal sogleich ihren Hungerstreik wieder auf, woraufhin sie stets erneut festgenommen wurde. Zuletzt befand sich Sharmila im Krankenhaus von Manipurs Hauptstadt Imphal. Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten sah das Gericht nunmehr ein, dass der Vorwurf des Selbstmordversuchs endgültig nicht weiter aufrechtzuerhalten ist. Ob die 44-Jährige nach ihrer Freilassung weiter hungern will, ist vorerst noch unklar - das umstrittene Gesetz ist jedenfalls noch in Kraft.

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