Viele Fragen offen

Mordfall Politkowskaja: Angeklagte freigesprochen

Ausland
19.02.2009 16:31
Im Prozess um den Mord an der regierungskritischen russischen Journalistin Anna Politkowskaja sind alle vier Angeklagten am Donnerstag freigesprochen worden. Unmittelbar nach der Verkündung der Freisprüche durch die Geschworenen in Moskau kündigte die Staatsanwaltschaft Berufung an. Die Hintergründe des Verbrechens bleiben damit bis auf weiteres ungeklärt. Politkowskaja, die vor allem für ihre regierungskritische Berichterstattung aus dem Kriegsgebiet Tschetschenien bekannt wurde, war am 7. Oktober 2006 im Treppenhaus ihres Moskauer Wohnhauses erschossen worden. Der Mord hatte weltweit für Entsetzen und Empörung gesorgt.

Freigesprochen wurden die tschetschenischen Brüder Ibrahim und Dschabrail Machmudow (linkes Bild), die Politkowskaja beschattet und den mutmaßlichen Mörder am 7. Oktober 2006 zum Tatort gefahren haben sollen. Bei dem Todesschützen soll es sich um ihren Bruder Rustam Machmudow handeln, der in Westeuropa untergetaucht sein soll. Bei dem dritten, ebenfalls freigesprochenen Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Polizisten Sergej Chadschikurbanow, der bei dem Verbrechen logistische Hilfe geleistet haben soll. Freigesprochen wurde auch Pawel Riagusow, ein ehemaliger Agent des Inlandsgeheimdienstes FSB, der nicht wegen Beteiligung an dem Mord angeklagt war, sondern wegen Erpressung und Amtsmissbrauchs im weiteren Zusammenhang mit der Tat.

"Wir wollen die wirklichen Mörder"
Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung gegen die Freisprüche an. "Natürlich werden wir Berufung einlegen, um uns über die Gesetzesbrüche während der Anhörungen zu beschweren", sagte die Staatsanwältin Julia Safina. Politkowskajas Kinder verfolgten die Urteilsverkündung schweigend. Die Angehörigen der Journalistin kritisierten erneut, dass es den Ermittlern nicht gelungen ist, die Identität des mutmaßlichen Mörders nachzuweisen und die Hintergründe der Tat aufzudecken. "Wir haben noch alles vor uns", sagte die Anwältin von Politkowskajas Familie, Karinna Moskalenko. Nun müsse die Staatsanwaltschaft in Aktion treten. "Wir wollen die wirklichen Mörder, wir fordern sie, und wir werden sie bekommen."

"Die Justiz hat gewonnen. Die Geschworenen haben bewiesen, dass sie Prinzipien haben, wir haben ein ehrliches Urteil", begrüßte der Verteidiger der Angeklagten, Murad Mussajew, das Urteil. Die vier Freigesprochenen wurden noch im Gerichtssaal auf freien Fuß gesetzt, wie ein Sprecher des Militärgerichts in Moskau mitteilte.

Viele Ungereimtheiten und Pannen
Nach dem Urteil bleiben viele Fragen offen. Das von Militärrichter Jewgeni Subow geführte Verfahren offenbarte zahlreiche Ungereimtheiten und Pannen. Seit Oktober zeichneten Ermittler in dem kleinen Gerichtssaal an der Touristenmeile Alter Arbat im Moskauer Stadtzentrum den weltweit beachteten Fall nach. Wegen ihrer Berichte über den Tschetschenien-Krieg und Verbrechen des russischen Militärs an Zivilisten wurde die Reporterin der Zeitung "Nowaja Gaseta" bereits fünf Jahre lang vor ihrem Tod bedroht. Das bezeugten Politkowskajas Kinder Ilija und Wera vor Gericht.

Schüsse in Kopf, Oberkörper und Hüfte
International gesucht wird bis heute Rustam Machmudow, der Politkowskaja mit Schüssen in Kopf, Oberkörper und Hüfte getötet haben soll. Zwei Millionen Dollar (1,56 Millionen Euro) kassierte Machmudow laut einer Zeugenaussage für den Mord.

Machmudow soll die Tat im Auftrag eines russischen Politikers sowie mit Hilfe des Geheimdienstes ausgeführt haben. Doch die Verteidigung wies darauf hin, dass die DNA-Spuren an der Tatwaffe keine Verbindung mit Machmudow oder seiner Familie zuließen. Es gehörte zu den vielen Rätseln dieses mal öffentlichen, mal nicht öffentlichen Prozesses, weshalb eine von der Polizei bereits bei einem früheren Verbrechen beschlagnahmte Waffe gegen Politkowskaja gerichtet werden konnte.

Schon im Vorfeld war darüber spekuliert worden, dass die Anklageschrift durch den internationalen Druck auf die russische Führung zu eilfertig gezimmert wurde. Kollegen und Freunde der Ermordeten beklagten ungenügende Ermittlungen in dem Mordfall. Zudem mussten sie mit ansehen, wie groß auch mehr als zwei Jahre nach dem Verbrechen die Gefahr für Kremlkritiker und Menschenrechtler in Russland weiter ist. Im Januar wurden in Moskau der Anwalt Stanislaw Markelow, der mit Politkowskaja zusammengearbeitet hatte, und die Journalistin Anastassija Baburowa auf offener Straße erschossen.

Wichtiges Video spurlos verschwunden
Die Anwälte der Machmudows und der beiden anderen Beschuldigten machten immer klar, dass sie sich mit den Lücken in den Beweisakten nicht zufriedengeben und einen Schuldspruch anfechten würden. Anfang Februar musste Staatsanwältin Julia Safina sogar einräumen, dass ein Video mit Aufzeichnungen vom Tatort und anderen Ermittlungsergebnissen aus den Akten verschwunden sei.

Reporter der Moskauer Zeitung "Kommersant" kritisierten, dass Richter Subow den Prozess beende, obwohl noch so viel unklar sei. Als ein Hauptbeweismittel gelten bis heute die Verbindungsdaten der Telefongespräche zwischen den mutmaßlichen Beteiligten vom Tag der Tat. Daran sind Angaben über den Aufenthalt der Angeklagten abzulesen und zeitliche Rückschlüsse zur Tat zu ziehen. Doch die Machmudows beteuerten hinter den Gitterstäben im Gerichtssaal ebenso wie ihr Mitangeklagter Chadschikurbanow angesichts der dünnen Beweislast ihre Unschuld. Sie machten vor Gericht Erinnerungslücken geltend und behaupteten auch, frühere Aussagen bei Vernehmungen nur unter Druck gemacht zu haben.

Kräfte aus dem Sicherheitsapparat beteiligt?
Mit vor Gericht saß auch der frühere Geheimdienstmitarbeiter Pawel Rjagusow, der wegen Amtsmissbrauchs und Erpressung angeklagt ist. Er soll mit Chadschikurbanow bereits früher gemeinsam Straftaten begangen haben. Regierungskritische Journalisten hegen seit langem den Verdacht, dass Kräfte aus dem Sicherheitsapparat direkt oder indirekt an der Tat beteiligt waren.

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