Gerichtsurteil
Le Pen darf weiter “Faschistin” genannt werden
Ausland
07.10.2015 18:35
Marine Le Pen darf weiter als "Faschistin" bezeichnet werden. Die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National scheiterte auch im Berufungsverfahren in Paris. Der Ex-Chef der Linkspartei, Jean-Luc Melenchon, konnte sich damit vor Gericht behaupten. "Fühlen Sie sich frei, die Dinge beim Namen zu benennen", kommentierte der EU-Parlamentarier die Entscheidung am Mittwoch.
2012 hatte Melenchon während des Präsidentschaftswahlkampfes im Fernsehen gesagt: "Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?"
Le Pen fühlte sich damit beleidigt. Die 47-Jährige bemüht sich - seit Übernahme der Parteiführung 2011 von ihrem inzwischen aus der Partei aufgeschlossenen Vater Jean-Marie Le Pen - um ein gemäßigteres Erscheinungsbild der Rechtsextremen.
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