Lob von Behörden

Kinderpornos auf gestohlenem Handy – Dieb hilft Polizei

Ausland
08.02.2012 15:18
Den Beweis, dass es so etwas wie Ehre unter Dieben tatsächlich gibt, hat jetzt ein Gauner in Australien erbracht. Weil er auf einem gestohlenen Mobiltelefon Dateien mit kinderpornografischen Inhalten entdeckt hatte, stellte sich der Mann - trotz einer drohenden Freiheitsstrafe wegen Diebstahls - freiwillig der Polizei. Ein 46-jähriger Verdächtiger konnte daraufhin ausgeforscht werden.

Der Dieb hatte in der Stadt Ballarat im Süden Australiens vergangenen Oktober zwei Handys und eine Brieftasche aus einem Pkw, der mit heruntergekurbeltem Wagenfenster auf dem Parkplatz eines Supermarkts abgestellt war, gestohlen. Auf einer Memory Card eines der Telefone fand er dann inkriminierende Bilder. Doch statt sich einfach der Speicherkarte zu entledigen, ging der Mann schnurstracks auf die nächstgelegene Polizeistation.

Dieb wollte Ermittler unterstützen
Obwohl die Polizisten ihn gewarnt hätten, dass ihm eine Anklage wegen Diebstahls drohe, habe der Mann – sein Name wird von den Behörden nicht veröffentlicht – darauf bestanden, sich zu stellen, sagte der Staatsanwalt Steve Kent gegenüber der Lokalzeitung "Ballarat Courier". Der Handydieb sei gerne das Risiko einer Haftstrafe eingegangen, wenn er dadurch die Ermittlungen auf Verdacht von Kinderpornografie unterstützen könne, so Kent.

Und tatsächlich: Die selbstlose Tat des Mannes führte schließlich zur Festnahme eines 46-jährigen Verdächtigen. Als der Dieb nun selbst vor Gericht erscheinen musste, gratulierte ihm Amtsrichterin Michelle Hodgson: "Sie haben das Richtige getan, denn diese Art von Vergehen wiegt schwer. Für ihr Verhalten, durch das Sie ihre eigene Freiheit gefährdet haben, sind Sie zu loben."

Richterin ließ Milde walten
Der Dieb erklärte sich bei seiner Anhörung in sieben Anklagepunkten für schuldig – neben dem Handydiebstahl u.a. auch für den Diebstahl eines Fahrzeugs. Hodgson verurteilte ihn zu einem Monat Gefängnis und einer Geldstrafe in der Höhe von 400 Dollar. "Wir wollen andere gleichgesinnte Menschen nicht entmutigen, in gleicher Art und Weise wie Sie zu handeln", begründte die Amtsrichterin das milde Urteil.

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